Hierarchie der Zolltarifnummer
Der vollständige Zolltarif-Codepfad für Emulsion wird nachfolgend dargestellt.
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
- Position: 3824 - Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 3824 91 - andere
- Unterposition: 3824 99 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9945 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9975 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9992 - chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9992 - in flüssiger Form bei 20|°C
Zolltarifnummer: 3824 9992 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung einer Emulsion erfordert eine genaue Analyse der chemischen Zusammensetzung und Funktion. Prüfen Sie hier die konkrete Einreihung Ihrer Emulsion. Ein vZTA schafft Rechtssicherheit.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Emulsion
Der HS-Code für Emulsion lautet 3824.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3824.99.92. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3824.99.92.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3824.99.92.99.0.
Einreihung von Emulsion nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung einer Emulsion erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) über die Pos. 3824, da es sich um ein chemisches Erzeugnis handelt, das anderweit weder genannt noch inbegriffen ist. Die AV 3a (speziellere Beschreibung) kommt nicht zur Anwendung, weil die Emulsion keine funktionelle Zweckbestimmung hat, die eine spezifischere Position wie 3402 oder 3906 begründen würde.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Emulsion
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihunggrenzflächenaktive Zubereitungen, andere – greift, wenn die Emulsion grenzflächenaktive (emulgierende) Eigenschaften hat und als Tensidzubereitung qualifiziert | 3402.90.10.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungMischungen von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (Emulgiermittel für Fettstoffe) – greift bei spezifischen Emulgiermitteln auf Fettsäureester-Basis | 3824.99.55.00.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere Acrylpolymere in Primärformen – greift bei wässrigen Polymeremulsionen (z. B. Acrylat-Copolymer-Emulsionen) | 3906.90.90.90.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Emulsion (3824) ≠ grenzflächenaktive Zubereitungen, andere – greift, wenn die Emulsion grenzflächenaktive (emulgierende) Eigenschaften hat und als Tensidzubereitung qualifiziert (3402) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Emulsion bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.92.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Emulsion (3824) ≠ Mischungen von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (Emulgiermittel für Fettstoffe) – greift bei spezifischen Emulgiermitteln auf Fettsäureester-Basis (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Emulsion bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.92.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Emulsion (3824) ≠ andere Acrylpolymere in Primärformen – greift bei wässrigen Polymeremulsionen (z. B. Acrylat-Copolymer-Emulsionen) (3906) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Emulsion bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.92.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Liegt eine Emulsion vor, die nicht als chemisches Erzeugnis der Position 3824 qualifiziert, kommen auch andere Kapitel des Zolltarifs in Betracht.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihunggrenzflächenaktive Zubereitungen, andere – greift, wenn die Emulsion grenzflächenaktive (emulgierende) Eigenschaften hat und als Tensidzubereitung qualifiziert | 3402.90.10.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungMischungen von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (Emulgiermittel für Fettstoffe) – greift bei spezifischen Emulgiermitteln auf Fettsäureester-Basis | 3824.99.55.00.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere Acrylpolymere in Primärformen – greift bei wässrigen Polymeremulsionen (z. B. Acrylat-Copolymer-Emulsionen) | 3906.90.90.90.0 | 6,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Emulsion ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Emulsion (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI33397/23-1 | Nano-Emulsion 60 %, Emulsion als Rohstoff für die Kosmetikherstellung | 3824.99.92.99.0 |
| DE18270/11-1 | Emulgiermittel, grenzflächenaktive Zubereitung | 3402.90.10.90.0 |
| DE18272/11-1 | Emulgier- und Dispergiermittel | 3402.90.10.90.0 |
| DE18268/11-1 | Benetzungs- und Dispergiermittel | 3402.90.10.90.0 |
| DE18276/11-1 | Benetzungs- und Dispergiermittel | 3402.90.10.90.0 |
| DE18264/11-1 | Benetzungs- und Dispergiermittel | 3402.90.10.90.0 |
| DEBTI9713/25-1 | Mischung für O/W-Emulsionen, grenzflächenaktive Zubereitung | 3402.90.10.90.0 |
| DEHH/23933/09-1 | Wässrige Emulsion von Fluoralkyl-acrylat-Copolymeren | 3906.90.90.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für Emulsion
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr | Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig. |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner – Einfuhrabgaben berechnen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Emulsion basierend auf der Zolltarifnummer 3824.99.92.99.0. Geben Sie dazu den Warenwert, das Ursprungsland und die relevanten Maßeinheiten an.
Ausfuhr in Drittländer
Ausfuhrmaßnahmen für Emulsion
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien | Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Ausfuhrgenehmigung (Dual use) | Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Nachfolgend finden Sie verwandte Erzeugnisse aus der chemischen Industrie, die ebenfalls in Kapitel 38 oder angrenzenden Kapiteln eingereiht werden.
Kupferschlacke
2621.90.00.00.0 · 0 %
Wärmeträgerflüssigkeit
2710.19.99.90.0 · 3,7 %
Bleicherde
2508.40.00.00.0 · 0 %
Diammonium-Phosphat
3105.30.00.00.0 · 0 %
Polyol
2905.49.00.85.0 · 5,5 %
Laktose-Monohydrat
1702.19.00.00.0 · 14 %
Aluminiumlegierung
7601.20.80.00.0 · 6,0 %
Trockeneis
2811.21.00.00.0 · 5,5 %
Maleinsäureanhydrid
2917.14.00.00.0 · 6,5 %
