Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8802.40.00.20.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 88 - LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON
- Position: 8802 - Andere Luftfahrzeuge (z.|B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
- Unterposition: 8802 40 - Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 15|000|kg
Zolltarifnummer: 8802 4000 20 0 - zivile
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung eines Zivilflugzeugs hängt vom Leergewicht und der zivilen Nutzung ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zivilflugzeug
Der HS-Code für Zivilflugzeug lautet 8802.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8802.40.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8802.40.00.20. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8802.40.00.20.0.
Einreihung von Zivilflugzeug nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Zivilflugzeugen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. Für Luftfahrzeuge ist Kapitel 88 einschlägig.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zivilflugzeug
Alternative Einreihung
Starrflügelflugzeuge, Leergewicht >2.000 kg bis 15.000 kg, zivile – Businessjets und Regionalflugzeuge (z.B. Learjet 45XR, ATR 72)
Alternative Einreihung
Starrflügelflugzeuge, Leergewicht >2.000 kg bis 15.000 kg, andere – zivile Flugzeuge ohne erforderliche Endverwendungsbewilligung
Alternative Einreihung
Starrflügelflugzeuge, Leergewicht ≤2.000 kg, zivile – Kleinflugzeuge und Ultraleichtflugzeuge
Alternative Einreihung
Hubschrauber, Leergewicht <2.000 kg, andere – zivile Hubschrauber ohne EUS-Bewilligung
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Zivilflugzeug (8802) ≠ Starrflügelflugzeuge, Leergewicht >2.000 kg bis 15.000 kg, zivile – Businessjets und Regionalflugzeuge (z.B. Learjet 45XR, ATR 72) (8802)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zivilflugzeug bleibt die Zolltarifnummer 8802.40.00.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Zivilflugzeug (8802) ≠ Starrflügelflugzeuge, Leergewicht >2.000 kg bis 15.000 kg, andere – zivile Flugzeuge ohne erforderliche Endverwendungsbewilligung (8802)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zivilflugzeug bleibt die Zolltarifnummer 8802.40.00.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Zivilflugzeug (8802) ≠ Starrflügelflugzeuge, Leergewicht ≤2.000 kg, zivile – Kleinflugzeuge und Ultraleichtflugzeuge (8802)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zivilflugzeug bleibt die Zolltarifnummer 8802.40.00.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Falls Ihr Zivilflugzeug nicht in die obigen Kategorien fällt, könnte eine Einreihung in ein anderes Kapitel oder eine andere Position in Betracht kommen. Beispielsweise werden unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) in Position 8806 eingereiht.
Alternative Einreihung
Starrflügelflugzeuge, Leergewicht >2.000 kg bis 15.000 kg, zivile – Businessjets und Regionalflugzeuge (z.B. Learjet 45XR, ATR 72)
Alternative Einreihung
Starrflügelflugzeuge, Leergewicht >2.000 kg bis 15.000 kg, andere – zivile Flugzeuge ohne erforderliche Endverwendungsbewilligung
Alternative Einreihung
Starrflügelflugzeuge, Leergewicht ≤2.000 kg, zivile – Kleinflugzeuge und Ultraleichtflugzeuge
Alternative Einreihung
Hubschrauber, Leergewicht <2.000 kg, andere – zivile Hubschrauber ohne EUS-Bewilligung
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zivilflugzeug ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zivilflugzeug (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.
Ein spezieller Zollsatz, der nur gilt, wenn die Ware für einen bestimmten Zweck verwendet wird, auch wenn kein Freihandelsabkommen besteht.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zollrechner für Zivilflugzeug
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Zivilflugzeug mit unserem Zollrechner. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.
Allgemeine Überwachung des Exports.
Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
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