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Fahrzeug & MotorenteileKapitel 88Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Zivilflugzeug: 8802.40.00.20.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Zivilflugzeug (8802.40.00.20.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Zivilflugzeug unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Zivilflugzeug Produktbild

Die zolltarifliche Einreihung eines Zivilflugzeugs richtet sich nach dem Leergewicht und der zivilen Nutzung. Für große Verkehrsflugzeuge und Frachtflugzeuge über 15.000 kg Leergewicht ist die Zolltarifnummer 8802.40.00.20.0 maßgeblich. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Zivilflugzeug beschreiben: Leergewicht, Verwendungszweck, Typ

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8802.40.00.20.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
  • Kapitel: 88 - LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON
  • Position: 8802 - Andere Luftfahrzeuge (z.|B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
  • Unterposition: 8802 40 - Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 15|000|kg
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8802 4000 20 0 - zivile

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung eines Zivilflugzeugs hängt vom Leergewicht und der zivilen Nutzung ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zivilflugzeug

Der HS-Code für Zivilflugzeug lautet 8802.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8802.40.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8802.40.00.20. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8802.40.00.20.0.

Einreihung von Zivilflugzeug nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Zivilflugzeugen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. Für Luftfahrzeuge ist Kapitel 88 einschlägig.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zivilflugzeug

Alternative Einreihung

8802.30.00.10.0 0 %

Starrflügelflugzeuge, Leergewicht >2.000 kg bis 15.000 kg, zivile – Businessjets und Regionalflugzeuge (z.B. Learjet 45XR, ATR 72)

Alternative Einreihung

8802.30.00.90.0 0 %

Starrflügelflugzeuge, Leergewicht >2.000 kg bis 15.000 kg, andere – zivile Flugzeuge ohne erforderliche Endverwendungsbewilligung

Alternative Einreihung

8802.20.00.10.0 0 %

Starrflügelflugzeuge, Leergewicht ≤2.000 kg, zivile – Kleinflugzeuge und Ultraleichtflugzeuge

Alternative Einreihung

8802.11.00.90.0 0 %

Hubschrauber, Leergewicht <2.000 kg, andere – zivile Hubschrauber ohne EUS-Bewilligung

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Zivilflugzeug (8802) ≠ Starrflügelflugzeuge, Leergewicht >2.000 kg bis 15.000 kg, zivile – Businessjets und Regionalflugzeuge (z.B. Learjet 45XR, ATR 72) (8802)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zivilflugzeug bleibt die Zolltarifnummer 8802.40.00.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Zivilflugzeug (8802) ≠ Starrflügelflugzeuge, Leergewicht >2.000 kg bis 15.000 kg, andere – zivile Flugzeuge ohne erforderliche Endverwendungsbewilligung (8802)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zivilflugzeug bleibt die Zolltarifnummer 8802.40.00.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Zivilflugzeug (8802) ≠ Starrflügelflugzeuge, Leergewicht ≤2.000 kg, zivile – Kleinflugzeuge und Ultraleichtflugzeuge (8802)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zivilflugzeug bleibt die Zolltarifnummer 8802.40.00.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Falls Ihr Zivilflugzeug nicht in die obigen Kategorien fällt, könnte eine Einreihung in ein anderes Kapitel oder eine andere Position in Betracht kommen. Beispielsweise werden unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) in Position 8806 eingereiht.

Alternative Einreihung

8802.30.00.10.0 0 %

Starrflügelflugzeuge, Leergewicht >2.000 kg bis 15.000 kg, zivile – Businessjets und Regionalflugzeuge (z.B. Learjet 45XR, ATR 72)

Alternative Einreihung

8802.30.00.90.0 0 %

Starrflügelflugzeuge, Leergewicht >2.000 kg bis 15.000 kg, andere – zivile Flugzeuge ohne erforderliche Endverwendungsbewilligung

Alternative Einreihung

8802.20.00.10.0 0 %

Starrflügelflugzeuge, Leergewicht ≤2.000 kg, zivile – Kleinflugzeuge und Ultraleichtflugzeuge

Alternative Einreihung

8802.11.00.90.0 0 %

Hubschrauber, Leergewicht <2.000 kg, andere – zivile Hubschrauber ohne EUS-Bewilligung

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zivilflugzeug ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Zivilflugzeug (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEB/7/09-18802.30.00.10.0
Ziviles Starrflügelflugzeug mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg bis 15000 kg, sog. Businessjet 'Learjet 45XR'
DE26793/16-18802.30.00.90.0
Starrflügelflugzeug, sog. Turboprop-Regionalverkehrsflugzeug, Typ: Beechcraft 1900 D
DE26794/16-18802.30.00.90.0
Starrflügelflugzeug, sog. Turboprop-Regionalverkehrsflugzeug, Typ: ATR72-500
DEBTI16025/19-18802.11.00.90.0
Hubschrauber, sog. Hubschrauber BK 117, Leergewicht <2.000 kg, unvollständig
DEB/1357/06-18802.20.00.10.0
Bausatz für ziviles Starrflügelflugzeug, Leergewicht ca. 513 kg
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen

Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.

Nichtpräferentieller Zollsatz bei Endverwendung

Ein spezieller Zollsatz, der nur gilt, wenn die Ware für einen bestimmten Zweck verwendet wird, auch wenn kein Freihandelsabkommen besteht.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für Zivilflugzeug

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Zivilflugzeug mit unserem Zollrechner. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe

Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.

Ausfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung des Exports.

Ausfuhrkontrolle

Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Zivilflugzeuge

Welche Zolltarifnummer hat Zivilflugzeug?

Die zolltarifliche Einreihung für ein Zivilflugzeug erfolgt unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 8802.40.00.20.0. Diese Nummer gilt für zivile Starrflügelflugzeuge mit einem Leergewicht von mehr als 15.000 kg, also große Verkehrs- und Frachtflugzeuge. Die Einreihung basiert auf dem Leergewicht und der zivilen Nutzung.

Welchen HS-Code hat Zivilflugzeug?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Zivilflugzeuge lautet 880240. Er umfasst Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge mit einem Leergewicht von mehr als 15.000 kg. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 8802.40.00.20.0 entsprechen diesem internationalen Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Zivilflugzeug?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 8802.40.00.20.0 beträgt 0 %. Dies gilt für Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern wie den USA, China oder Indien. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an. Bei Ausfuhren ist eine Dual-Use-Genehmigung erforderlich.

Wie unterscheidet sich Zivilflugzeug zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt primär nach dem Leergewicht: Flugzeuge bis 2.000 kg (8802.20), von 2.000 bis 15.000 kg (8802.30) und über 15.000 kg (8802.40). Eine Alternative ist die Einreihung als Hubschrauber unter 8802.11. Die Unterscheidung zwischen ziviler und militärischer Nutzung wird durch den TARIC-Code abgebildet.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Zivilflugzeug verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei Zivilflugzeugen ist besonders die korrekte Angabe des Leergewichts und der zivilen Nutzung entscheidend. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Zivilflugzeug?

Ja, für die Einfuhr von Zivilflugzeugen unter 8802.40.00.20.0 gelten Kontrollen für ozonabbauende Stoffe (Code 726) und fluorierte Treibhausgase (Code 724). Zudem besteht ein nichtpräferenzieller Zollsatz bei Endverwendung (Code 105). Bei der Ausfuhr ist eine Dual-Use-Genehmigung (Code 478) erforderlich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Zivilflugzeug?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Zivilflugzeuge lautet 8802.40.00.20.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 880240, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 88024000 und dem 10-stelligen TARIC-Code 8802400020. Die elfte Stelle ist eine nationale Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Zivilflugzeug?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Zivilflugzeuge ist die Position 8802 seit Jahren stabil, aber die TARIC-Unterteilung nach ziviler Nutzung kann angepasst werden. Aktuelle Änderungen finden Sie in der TARIC-Datenbank der EU.

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