01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 0105?
Die erste Gliederungsebene unterscheidet Hausgeflügel mit einem Gewicht von 185 g oder weniger von den anderen Waren. Darunter sind Hühner in der Unterposition 0105.11 erfasst, Truthühner, Enten, Gänse und Perlhühner jeweils in einer eigenen Zolltarifnummer: 0105.12.00.00.0, 0105.13.00.00.0, 0105.14.00.00.0 und 0105.15.00.00.0. In der Unterposition 0105.11 gliedern sich weibliche Zucht- und Vermehrungsküken in 0105.11.11.00.0 (Legerassen) und 0105.11.19.00.0 (andere), übrige Hühner in 0105.11.91.00.0 (Legerassen) und 0105.11.99.00.0 (andere). Die Gruppe andere gliedert sich in Hühner unter der Zolltarifnummer 0105.94.00.00.0 und in die Unterposition 0105.99 mit den Zolltarifnummern 0105.99.10.00.0 (Enten), 0105.99.20.00.0 (Gänse), 0105.99.30.00.0 (Truthühner) und 0105.99.50.00.0 (Perlhühner).
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 13 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 0105
Rechts: wie viele der 13 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 0105
Anmerkungen (2)
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-310/0618.07.2007 | Der Gerichtshof erklärte die Verordnung (EG) Nr. 1223/2002 der Kommission zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur für ungültig. |
| C-319/1010.11.2011 | Das Urteil C-319/10 betrifft Anmeldungen zum Zollverfahren Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr vor dem 27. September 2005 und die Berufung auf die WTO-Entscheidung vom 27. September 2005 unter den Umständen der Ausgangsverfahren. |
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 0105
Die 13 Warennummern der Position 0105 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19930105.11.11.00.0eingeführt · Legerassen
- 01.01.19930105.11.19.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19930105.11.91.00.0eingeführt · Legerassen
- 01.01.19930105.11.99.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19960105.12.00.00.0eingeführt · Truthühner
- 01.01.20120105.13.00.00.0eingeführt · Enten
- 01.01.20120105.14.00.00.0eingeführt · Gänse
- 01.01.20120105.15.00.00.0eingeführt · Perlhühner
- 01.01.20070105.94.00.00.0eingeführt · Hühner
- 01.01.19720105.99.10.00.0eingeführt · Enten
- 01.01.19720105.99.20.00.0eingeführt · Gänse
- 01.01.19720105.99.30.00.0eingeführt · Truthühner
- 01.01.19720105.99.50.00.0eingeführt · Perlhühner
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 0105
Welche Zolltarifnummer gilt für Hühner mit einem Gewicht von 185 g oder weniger in Position 0105?
Hühner mit einem Gewicht von 185 g oder weniger gehören in die Unterposition 0105.11. Dort unterscheidet die Gliederung weibliche Zucht- und Vermehrungsküken von anderen Hühnern sowie Legerassen von anderen Rassen. Die Zolltarifnummern lauten 0105.11.11.00.0, 0105.11.19.00.0, 0105.11.91.00.0 und 0105.11.99.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile