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Position 0410 – Genießbare Insekten und Insektenmehl

Position im Zolltarif

04Kapitel10Position

Position 0410 umfasst genießbare, nicht lebende Insekten, ganz oder in Teilen, sowie Mehl und Pulver von Insekten und andere genießbare Waren tierischen Ursprungs, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind. Natürlicher Honig gehört in Position 0409. Nicht genießbare nicht lebende Insekten, die anders zubereitet oder anders haltbar gemacht sind, gehören nicht hierher und in der Regel nach Abschnitt IV.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 0410 gilt für Ihr Insektenmehl?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 0410?

Die Position unterscheidet Insekten in Unterposition 0410.10 von anderen genießbaren Waren tierischen Ursprungs. Frische, gekühlte oder gefrorene Insekten gehören in 0410.10.10.00.0, ausgenommen Mehl und Pulver. Mehl und Pulver von Insekten gehören in 0410.10.91.00.0, alle übrigen Insekten in 0410.10.99.00.0. Andere genießbare Waren tierischen Ursprungs gehören in 0410.90.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelMilch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
PositionInsekten und andere genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffenDiese Seite
UnterpositionInsekten9 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 1 vZTA
Zolltarifnummerfrisch, gekühlt oder gefroren, ausgenommen Mehl und Pulver
andere
ZolltarifnummerMehl und Pulver
Zolltarifnummeranderes
Zolltarifnummerandere
7,7 % · 3 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 0410

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 0410. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 0410

Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Norwegen2 von 4
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Peru2 von 4
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder4 von 4
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus4 von 4
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland4 von 4
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder4 von 4
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union4 von 4
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer4 von 4
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland4 von 4
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder4 von 4
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle Länder1 von 4
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle Länder1 von 4
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 0410

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 4, Anmerkung 6
6. Im Sinne der Position 0410 umfasst der Begriff „Insekten“ genießbare, nicht lebende Insekten, ganz oder in Teilen, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake, sowie Mehl und Pulver von Insekten, genießbar. Er umfasst dagegen nicht genießbare nicht lebende Insekten, in anderer Weise zubereitet oder anders haltbar gemacht (in der Regel Abschnitt IV).
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 2
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 4, Anmerkung 1
1. Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Zu Milch und Milcherzeugnissen des Kapitels 4 gehören auch Molkereipermeate, die als Milcherzeugnisse durch einen hohen Gehalt an Lactose gekennzeichnet sind und durch Entzug von Milchfetten und Milcheiweißen aus Milch, Molke, Rahm und/oder süßer Buttermilch und/oder aus ähnlichen Rohstoffen durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren gewonnen werden.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 0410

Die vier Warennummern der Position 0410 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20220410.10.10.00.0eingeführt · frisch, gekühlt oder gefroren, ausgenommen Mehl und Pulver · zuletzt geändert 01.01.2023
  2. 01.01.20220410.10.91.00.0eingeführt · Mehl und Pulver · zuletzt geändert 01.01.2023
  3. 01.01.20220410.10.99.00.0eingeführt · anderes
  4. 01.01.20220410.90.00.00.0eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 0410

Welche Zolltarifnummer aus Position 0410 gilt für Mehl und Pulver von Insekten?

Mehl und Pulver von Insekten gehören in die Zolltarifnummer 0410.10.91.00.0. Auf dieser Seite sind Gelee Royale und Perlenpulver unter 0410.90.00.00.0 genannt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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