01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 0502?
Die Position unterteilt sich nach der Art der Ware in zwei Nummern. Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen und Abfälle dieser Borsten gehören in die Zolltarifnummer 0502.10.00.00.0. Alle übrigen Waren dieser Position gehören in die Zolltarifnummer 0502.90.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 0502
Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 0502
Anmerkungen (3)
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
3. In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein“ Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 0502
Die zwei Warennummern der Position 0502 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19720502.10.00.00.0eingeführt · Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen und Abfälle dieser Borsten · zuletzt geändert 01.01.1993
- 01.01.19720502.90.00.00.0eingeführt · andere
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 0502
Welche Zolltarifnummer gilt für Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen in Position 0502?
Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen sowie Abfälle dieser Borsten gehören in die Zolltarifnummer 0502.10.00.00.0. Alle übrigen Waren dieser Position, etwa Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln, gehören in die Zolltarifnummer 0502.90.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen