01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 0507?
Die Position ist in zwei Nummern unterteilt. Elfenbein sowie Mehl und Abfälle von Elfenbein gehören in 0507.10.00.00.0. Alle Waren dieser Position, die nicht Elfenbein sowie Mehl und Abfälle von Elfenbein sind, gehören in 0507.90.00.00.0. Als Elfenbein gelten Stoffe aus Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern von Elefanten, Nilpferd, Walross, Narwal, Nashorn und Wildschwein sowie alle Tierzähne.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 0507
Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 0507
Anmerkungen (3)
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
3. In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein“ Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 0507
Die zwei Warennummern der Position 0507 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19720507.10.00.00.0eingeführt · Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbein
- 01.01.19720507.90.00.00.0eingeführt · andere
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen