01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2923?
Die Position 2923 ist in fünf Unterpositionen gegliedert: 2923.10, 2923.20, 2923.30, 2923.40 und 2923.90. Unterposition 2923.10 erfasst Cholin und seine Salze (Zolltarifnummer 2923.10.00.00.0), Unterposition 2923.20 Lecithine und andere Phosphoaminolipoide (Zolltarifnummer 2923.20.00.00.0). Unterposition 2923.30 erfasst Tetraethylammoniumperfluoroctansulfonat (Zolltarifnummer 2923.30.00.00.0), Unterposition 2923.40 Didecyldimethylammoniumperfluoroctansulfonat (Zolltarifnummer 2923.40.00.00.0). Unterposition 2923.90 (andere) erfasst alle Erzeugnisse der Position 2923, die nicht unter 2923.10 bis 2923.40 fallen.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 2923
5 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2923. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2923
Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2923
Anmerkungen (4)
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2923
Vier der fünf Warennummern der Position 2923 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19722923.10.00.00.0eingeführt · Cholin und seine Salze · zuletzt geändert 04.01.2025
- 01.01.19722923.20.00.00.0eingeführt · Lecithine und andere Phosphoaminolipoide
- 01.01.20172923.30.00.00.0eingeführt · Tetraethylammoniumperfluoroctansulfonat
- 01.01.20172923.40.00.00.0eingeführt · Didecyldimethylammoniumperfluoroctansulfonat
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2923
Welche Zolltarifnummer aus Position 2923 gilt für Lecithin?
Lecithin gehört in die Zolltarifnummer 2923.20.00.00.0. Sojalecithin fällt ebenfalls unter diese Zolltarifnummer.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen




