01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2927?
Die Position 2927 ist in vier Zolltarifnummern unterteilt. Zolltarifnummer 2927.00.00.25.0 gilt für 2,2'-Azobis-(4-methoxy-2,4-dimethylvaleronitril) (CAS RN 15545-97-8), 2927.00.00.45.0 für 2,2'-Dimethyl-2,2'-azodipropionamidindihydrochlorid (CAS RN 2997-92-4) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr und 2927.00.00.55.0 für 4'-Aminoazobenzol-4-sulfonsäure (CAS RN 104-23-4) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr. Zolltarifnummer 2927.00.00.90.0 gilt für andere Waren, die die drei vorstehenden Zolltarifnummern nicht erfassen.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2927
Rechts: ob die eine Warennummer der Position betroffen ist. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2927
Anmerkungen (4)
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2927
Welche Zolltarifnummer in Position 2927 gilt für welche Ware?
2,2'-Azobis-(4-methoxy-2,4-dimethylvaleronitril) (CAS RN 15545-97-8) gehört in Zolltarifnummer 2927.00.00.25.0, 2,2'-Dimethyl-2,2'-azodipropionamidindihydrochlorid (CAS RN 2997-92-4) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr in 2927.00.00.45.0 und 4'-Aminoazobenzol-4-sulfonsäure (CAS RN 104-23-4) mit einer Reinheit von 90 GHT oder mehr in 2927.00.00.55.0. Andere Waren der Position gehören in 2927.00.00.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen