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Position · 4-stellig

Position 3606 – Zündmetall-Legierungen und Brennstoffe

Position im Zolltarif

36Kapitel06Position

Position 3606 umfasst Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form sowie Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu Kapitel 36, etwa Metaldehyd-Tabletten, Pech- und Harzfackeln und Kohlenanzünder. Zündhölzer gehören in Position 3605.

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Gehört Ihr Zündmetall oder Brennstoff zu HS-Code 3606?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 3606?

Die Position 3606 ist in zwei Unterpositionen unterteilt. Unterposition 3606.10 umfasst flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm³ oder weniger, eingereiht in Zolltarifnummer 3606.10.00.00.0. Unterposition 3606.90 umfasst alle anderen Waren, wobei Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form unter 3606.90.10.00.0 eingereiht werden. Alle übrigen Waren der Unterposition 3606.90, die nicht unter 3606.90.10.00.0 fallen, gehören in 3606.90.90.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelPulver und Sprengstoffe; pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetall-Legierungen; leicht entzündliche Stoffe
PositionCer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem KapitelDiese Seite
Zolltarifnummerflüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm³ oder weniger
6,5 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
6 % bis 6,5 % · 19 vZTA
ZolltarifnummerCer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 3606

Rechts: wie viele der 3 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

verbotenLibyen-Sanktionen · Libyen2 von 3
verbotenMyanmar-Sanktionen · Myanmar2 von 3
verbotenVenezuela-Sanktionen · Venezuela2 von 3
verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe2 von 3
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder3 von 3
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECD3 von 3
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder3 von 3
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 3606

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 36, Anmerkung 2
2. Als „Waren aus leicht entzündlichen Stoffen“ im Sinne der Position 3606 gelten ausschließlich: a) Metaldehyd, Hexamethylentetramin und ähnliche Erzeugnisse in Tabletten, Stäbchen oder ähnlichen Formen, aus denen sich ihre Verwendung als Brennstoff ergibt; Brennstoffe auf der Grundlage von Alkohol und ähnliche zubereitete Brennstoffe, fest oder pastenförmig; b) flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm3 oder weniger; c) Pech- und Harzfackeln, Kohlenanzünder und ähnliche Erzeugnisse.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 36, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 36 gehören nicht isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die in der nachstehenden Anmerkung 2 Buchstabe a) oder b) aufgeführten Erzeugnisse.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 3606

Die drei Warennummern der Position 3606 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19723606.10.00.00.0eingeführt · flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen … · zuletzt geändert 01.01.1990
  2. 01.01.19723606.90.10.00.0eingeführt · Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form
  3. 01.01.19723606.90.90.00.0eingeführt · andere

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 3606

Was gehört nicht zur Position 3606?

Isolierte chemisch einheitliche Verbindungen gehören nicht zu Kapitel 36 und damit nicht zur Position 3606, ausgenommen die Erzeugnisse nach Anmerkung 2 Buchstabe a oder b.

Welche Zolltarifnummer in Position 3606 gilt für flüssige Brennstoffe zum Nachfüllen von Feuerzeugen?

Flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase in Behältnissen bis 300 cm³ zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern gehören in Zolltarifnummer 3606.10.00.00.0. Mit mehr als 300 cm³ Fassungsvermögen fallen sie nicht unter diese Zolltarifnummer.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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