01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 3917.31?
Die Warennummer 3917.31.00 teilt sich in vier Zolltarifnummern. Die Zolltarifnummer 3917.31.00.10.0 erfasst biegsame Rohre und Schläuche mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken für zivile Luftfahrzeuge, die Zolltarifnummer 3917.31.00.20.0 biegsame Rohre und Schläuche für bestimmte Luftfahrzeuge. Die Zolltarifnummer 3917.31.00.30.0 erfasst Rohre mit einem Außendurchmesser von 0,33 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,3 mm, und einem Innendurchmesser von 0,01 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,1 mm, die zusätzlich für einen maximalen B… geeignet sind (Wortlaut gekürzt). Die Zolltarifnummer 3917.31.00.90.0 erfasst andere Rohre und Schläuche, die keines der Merkmale der drei vorherigen Nummern tragen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 3917.31
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 3917.31
Anmerkungen (4)
8. Als „Rohre und Schläuche“ im Sinne der Position 3917 gelten Hohlprodukte, die Halb- oder Fertigerzeugnisse sind (z. B. gerippte Gartenschläuche, perforierte Rohre), wie sie üblicherweise zum Leiten, Befördern und Verteilen von Gasen oder Flüssigkeiten dienen. Diese Bezeichnungen erfassen auch schlauchförmige Wursthüllen und andere flachliegende Rohre und Schläuche. Mit Ausnahme der letztgenannten Erzeugnisse gelten jedoch solche mit einem anderen als runden, ovalen, rechteckigen (mit einer Länge von nicht mehr als dem 1,5fachen der Breite) oder ein regelmäßiges Vieleck aufweisenden Innenquerschnitt als Profile und nicht als Rohre oder Schläuche.
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
4. Als „Copolymere“ gelten alle Polymere, bei denen keine einzelne Monomereinheit 95 GHT oder mehr zum Gesamtpolymergehalt beiträgt. Im Sinne des Kapitels 39 sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, Copolymere (einschließlich Copolykondensate, Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und Pfropfcopolymere) und Polymergemische der Position zuzuweisen, welche die Polymere derjenigen Comonomereinheit erfasst, die gewichtsmäßig gegenüber jeder anderen einzelnen Comonomereinheit überwiegt. Im Sinne dieser Anmerkung sind dabei die konstitutionellen Comonomereinheiten von Polymeren, die zur selben Position gehören, zusammenzuziehen. Wenn keine einzelne Comonomereinheit überwiegt, sind Copolymere oder Polymergemische der Letzten der in Betracht kommenden Position zuzuweisen.
5. Chemisch modifizierte Polymere — das sind solche, bei denen nur an den Seitengruppen der Hauptpolymerkette Änderungen durch chemische Reaktionen vorgenommen wurden — sind derjenigen Position zuzuweisen, die das nicht modifizierte Polymer erfasst. Diese Bestimmung gilt nicht für Pfropfcopolymere.
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 1967/200501.12.2005 | Ein nahtloses, flexibles Rohr aus medizinischem PVC mit einem Mindest-Berstdruck von 27,6 MPa wurde in die damalige Nummer 3917.31.90 eingereiht, heute in die Warennummer 3917.31.00. | 3917.31.90heute 3917.31.00 |
| 738/200007.04.2000 | Ein flexibles Erzeugnis mit elektrischem Heizband für die temperaturgesteuerte Verteilung von Gasen oder Flüssigkeiten wurde in die damalige Nummer 3917.31.90 eingereiht, heute in die Warennummer 3917.31.00. | 3917.31.90heute 3917.31.00 |
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 3917.31
Welche Zolltarifnummer gilt für ein biegsames Rohr mit Formstücken für ein ziviles Luftfahrzeug unter HS-Code 3917.31?
Ein biegsames Rohr mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken für zivile Luftfahrzeuge gehört in die Zolltarifnummer 3917.31.00.10.0. Andere Rohre und Schläuche dieser Unterposition, die keines der Merkmale der drei vorherigen Nummern tragen, gehören in 3917.31.00.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile