01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 4301?
Die Position 4301 unterteilt sich nach der Tierart und danach, ob ein ganzes Fell oder nur ein Teil vorliegt. Ganze Nerzfelle gehören in 4301.10.00.00.0 und ganze Fuchsfelle in 4301.60.00.00.0. Ganze Felle von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern sowie von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern fallen in 4301.30.00.00.0, andere ganze Pelzfelle in 4301.80.00.00.0. Köpfe, Schwänze, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile stehen in 4301.90.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 4301
Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 4301
Anmerkungen (1)
1. Als „Pelzfelle“ im Sinne der Nomenklatur gelten, abgesehen von den rohen Pelzfellen der Position 4301, die mit dem Haarkleid gegerbten oder zugerichteten Häute und Felle von Tieren aller Art.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 4301
Die fünf Warennummern der Position 4301 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19724301.10.00.00.0eingeführt · von Nerzen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
- 01.01.19724301.30.00.00.0eingeführt · von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von …
- 01.01.19724301.60.00.00.0eingeführt · von Füchsen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
- 01.01.19724301.80.00.00.0eingeführt · andere Pelzfelle, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen · zuletzt geändert 01.01.2012
- 01.01.19724301.90.00.00.0eingeführt · Köpfe, Schwänze, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 4301
Welche Zolltarifnummer aus Position 4301 gilt für Ihr Pelzfell?
Die Zolltarifnummer richtet sich nach der Tierart und danach, ob ganze Felle oder nur Teile vorliegen. Ganze Nerzfelle gehören in 4301.10.00.00.0 und ganze Fuchsfelle in 4301.60.00.00.0. Köpfe, Schwänze, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile gehören in 4301.90.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen