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Position 4301 – Rohe Pelzfelle und Kürschnerteile

Position im Zolltarif

43Kapitel01Position

Zu dieser Position gehören rohe Pelzfelle, einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und anderer zu Kürschnerzwecken verwendbarer Teile, etwa von Nerzen, Füchsen oder Lämmern. Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle gehören in Position 4302, rohe Häute und Felle der Positionen 4101, 4102 oder 4103 gehören nicht hierher.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 4301 gilt für Ihr Pelzfell?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 4301?

Die Position 4301 unterteilt sich nach der Tierart und danach, ob ein ganzes Fell oder nur ein Teil vorliegt. Ganze Nerzfelle gehören in 4301.10.00.00.0 und ganze Fuchsfelle in 4301.60.00.00.0. Ganze Felle von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern sowie von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern fallen in 4301.30.00.00.0, andere ganze Pelzfelle in 4301.80.00.00.0. Köpfe, Schwänze, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile stehen in 4301.90.00.00.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittHäute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche …
KapitelPelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus
PositionRohe Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile), ausgenommen rohe Häute und Felle der Position 4101, 4102 oder 4103Diese Seite
Zolltarifnummervon Nerzen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummervon Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummervon Füchsen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
0 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere Pelzfelle, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
0 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerKöpfe, Schwänze, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile
0 % · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 4301

Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder5 von 5
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus5 von 5
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland5 von 5
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder5 von 5
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union5 von 5
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer5 von 5
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland5 von 5
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle Länder3 von 5
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle Länder3 von 5
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle Länder2 von 5
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle Länder2 von 5
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle Länder1 von 5
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle Länder1 von 5
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 4301

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 43, Anmerkung 1
1. Als „Pelzfelle“ im Sinne der Nomenklatur gelten, abgesehen von den rohen Pelzfellen der Position 4301, die mit dem Haarkleid gegerbten oder zugerichteten Häute und Felle von Tieren aller Art.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 4301

Die fünf Warennummern der Position 4301 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19724301.10.00.00.0eingeführt · von Nerzen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
  2. 01.01.19724301.30.00.00.0eingeführt · von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von …
  3. 01.01.19724301.60.00.00.0eingeführt · von Füchsen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
  4. 01.01.19724301.80.00.00.0eingeführt · andere Pelzfelle, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen · zuletzt geändert 01.01.2012
  5. 01.01.19724301.90.00.00.0eingeführt · Köpfe, Schwänze, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 4301

Welche Zolltarifnummer aus Position 4301 gilt für Ihr Pelzfell?

Die Zolltarifnummer richtet sich nach der Tierart und danach, ob ganze Felle oder nur Teile vorliegen. Ganze Nerzfelle gehören in 4301.10.00.00.0 und ganze Fuchsfelle in 4301.60.00.00.0. Köpfe, Schwänze, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile gehören in 4301.90.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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