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Position · 4-stelligZollaussetzung

Position 4601 – Matten und Geflechte aus Flechtstoffen

Position im Zolltarif

46Kapitel01Position

Position 4601 umfasst Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen wie Stroh, Bambus oder Rattan, auch miteinander zu Bändern verbunden, sowie Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, die aus Flechtstoffen in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt sind. Korbmacherwaren und andere unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellte Waren sowie Waren aus Luffa gehören in Position 4602.

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Welche Zolltarifnummer aus Position 4601 gilt für Ihre Bambusmatte?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 4601?

Position 4601 gliedert sich zuerst in Matten, Strohmatten und Gittergeflechte aus pflanzlichen Stoffen (Unterpositionen 4601.21, 4601.22 und 4601.29) und in andere Waren (Unterpositionen 4601.92, 4601.93, 4601.94 und 4601.99). Die Matten-Gruppe unterscheidet Bambus (4601.21), Rattan (4601.22) und andere Stoffe (4601.29), die andere Gruppe Bambus (4601.92), Rattan (4601.93), aus anderen pflanzlichen Stoffen (4601.94) und andere Waren (4601.99). Bei 4601.99 steht 4601.99.05.00.0 für Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden, 4601.99.10.00.0 für aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen und 4601.99.90.00.0 für andere.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittHolz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbmacherwaren
KapitelFlechtwaren und Korbmacherwaren
PositionGeflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten …Diese Seite
Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen
Unterpositionaus Bambus
2,2 % bis 3,7 % · 6 vZTA
Zolltarifnummeraus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen
Zolltarifnummerandere
Unterpositionaus Rattan
2,2 % bis 3,7 % · 0 vZTA
Zolltarifnummeraus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere
2,2 % bis 3,7 % · 29 vZTA
Zolltarifnummeraus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen
Zolltarifnummerandere
andere
Unterpositionaus Bambus
0 % bis 3,7 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerGeflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden
andere
Zolltarifnummeraus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen
Zolltarifnummerandere
Unterpositionaus Rattan
0 % bis 3,7 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerGeflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden
andere
Zolltarifnummeraus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen
Zolltarifnummerandere
Unterpositionaus anderen pflanzlichen Stoffen
0 % bis 3,7 % · 4 vZTA
ZolltarifnummerGeflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden
andere
Zolltarifnummeraus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere
1,7 % bis 4,7 % · 20 vZTA
ZolltarifnummerGeflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden
andere
Zolltarifnummeraus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 4601

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 46, Anmerkung 3
3. „Parallel aneinander gefügte Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen“ im Sinne der Position 4601 sind Waren aus Flechtstoffen, Geflechten und ähnlichen Waren, bei denen diese nebeneinander gelegt und durch Bindematerial, auch durch Garne aus Spinnstoffen, in Flächenform miteinander verbunden sind.
Wortlaut · Kapitel 46, Anmerkung 1
1. Als „Flechtstoffe“ im Sinne dieses Kapitels gelten Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Form zum Flechten, Weben oder für ähnliche Verarbeitungsverfahren geeignet sind; dazu gehören insbesondere Stroh, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus und Rattan, Binsen, Schilf, Holzspan, Streifen aus anderem pflanzlichen Material (z. B. Streifen aus Rinde, schmale Blätter und Raffiabast oder andere Streifen, die aus breiten Blättern gewonnen wurden), nicht versponnene natürliche Spinnfasern, Monofile und Streifen oder dergleichen aus Kunststoffen sowie Streifen aus Papier, jedoch nicht Streifen aus Leder, rekonstituiertem Leder, Filz oder Vliesstoffen, Menschenhaar, Rosshaar, Vorgarne und Garne aus Spinnstoffen sowie Monofilamente und Streifen oder dergleichen des Kapitels 54.

03Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 4601

Die 18 Warennummern der Position 4601 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20074601.21.10.00.0eingeführt · aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen
  2. 01.01.20074601.21.90.00.0eingeführt · andere
  3. 01.01.20074601.22.10.00.0eingeführt · aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen
  4. 01.01.20074601.22.90.00.0eingeführt · andere
  5. 01.01.20074601.29.10.00.0eingeführt · aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen
  6. 01.01.20074601.29.90.00.0eingeführt · andere
  7. 01.01.20074601.92.05.00.0eingeführt · Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden
  8. 01.01.20074601.92.10.00.0eingeführt · aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen
  9. 01.01.20074601.92.90.00.0eingeführt · andere
  10. 01.01.20074601.93.05.00.0eingeführt · Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden
  11. 01.01.20074601.93.10.00.0eingeführt · aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen
  12. 01.01.20074601.93.90.00.0eingeführt · andere
  13. 01.01.20074601.94.05.00.0eingeführt · Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden
  14. 01.01.20074601.94.10.00.0eingeführt · aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen
  15. 01.01.20074601.94.90.00.0eingeführt · andere
  16. 01.01.20024601.99.05.00.0eingeführt · Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden
  17. 01.01.19734601.99.10.00.0eingeführt · aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen · zuletzt geändert 01.01.2002
  18. 01.01.19724601.99.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2002

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 4601

Welche Zolltarifnummer aus Position 4601 gilt für Matten aus Bambus?

Matten, Strohmatten und Gittergeflechte aus Bambus gehören in Unterposition 4601.21, aus Rattan in 4601.22. Dort gilt 4601.21.10.00.0 für aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen und 4601.21.90.00.0 für andere Waren.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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