01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 4706?
Die Position ist nach dem Ausgangsstoff und nach dem Aufbereitungsverfahren unterteilt. Halbstoffe aus Baumwoll-Linters gehören in Unterposition 4706.10 und Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe in Unterposition 4706.20. Andere Halbstoffe aus Bambus fallen in Unterposition 4706.30. Für die übrigen Halbstoffe gelten die Unterpositionen 4706.91 für mechanisch aufbereitete, 4706.92 für chemisch aufbereitete und 4706.93 für Halbstoffe aus einer Kombination mechanischer und chemischer Aufbereitung.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 6 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 4706
Die sechs Warennummern der Position 4706 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19724706.10.00.00.0eingeführt · aus Baumwoll-Linters
- 01.01.19964706.20.00.00.0eingeführt · Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe
- 01.01.20074706.30.00.00.0eingeführt · andere, aus Bambus
- 01.01.19724706.91.00.00.0eingeführt · mechanisch aufbereitet
- 01.01.19724706.92.00.00.0eingeführt · chemisch aufbereitet · zuletzt geändert 01.01.1993
- 01.01.19724706.93.00.00.0eingeführt · gewonnen aus einer Kombination mechanischer und chemischer Aufbereitung · zuletzt geändert 01.01.2012
03Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 4706
Welche Unterposition aus Position 4706 gilt für Halbstoffe aus Bambus?
Halbstoffe aus Bambus gehören in Unterposition 4706.30, die als „andere, aus Bambus“ bezeichnet ist.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen