01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 4817?
Die Position 4817 ist nach der Art der Ware in die Unterpositionen 4817.10, 4817.20 und 4817.30 gegliedert. Briefumschläge gehören in 4817.10.00.00.0, Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten in 4817.20.00.00.0. Zusammenstellungen von Schreibwaren aus Papier in Schachteln, Taschen und ähnlichen Behältnissen aus Papier oder Pappe gehören in 4817.30.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 4817
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 4817. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 4817
Rechts: wie viele der 3 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 4817
Anmerkungen (3)
1. Im Sinne dieses Kapitels schließt vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen die Bezugnahme auf „Papier“ die Bezugnahme auf „Pappe“ (ohne Rücksicht auf die Dicke oder das Quadratmetergewicht) ein.
4. Als „Zeitungsdruckpapier“ im Sinne dieses Kapitels gilt Papier, weder gestrichen noch überzogen, von der zum Druck von Zeitungen verwenden Art, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnenen Holzfasern von mindestens 50 GHT, nicht oder sehr schwach geleimt, mit einer Oberflächenrauigkeit nach Parker Print Surf (1 MPa) auf jeder Seite von mehr als 2,5 Mikrometer (Mikron) und mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g bis 65 g und dies gilt nur für Papier: a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 28 cm, oder b) in rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bögen, auf einer Seite mehr als 28 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm in ungefaltetem Zustand.
6. Als „Kraftpapier und Kraftpappe“ im Sinne dieses Kapitels gelten Papiere und Pappen mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 4817
Die drei Warennummern der Position 4817 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19724817.10.00.00.0eingeführt · Briefumschläge
- 01.01.19724817.20.00.00.0eingeführt · Kartenbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Korrespondenzkarten · zuletzt geändert 01.01.1996
- 01.01.19724817.30.00.00.0eingeführt · Zusammenstellungen von Schreibwaren aus Papier, in Schachteln, Taschen und ähnlichen …
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 4817
Welche Zolltarifnummer gilt für Briefumschläge aus Papier oder Pappe in Position 4817?
Briefumschläge aus Papier oder Pappe gehören in die Zolltarifnummer 4817.10.00.00.0. Die Position 4817 ist in drei Unterpositionen gegliedert, Briefumschläge bilden die erste davon.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

