01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 4907?
Die Position ist in drei Zolltarifnummern unterteilt. Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen gehören in 4907.00.10.00.0. Banknoten fallen unter 4907.00.30.00.0. Alle übrigen Waren dieser Position, etwa Diplome, gehören zu 4907.00.90.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 4907
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 4907. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 4907
Rechts: wie viele der 3 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 4907
Anmerkungen (1)
2. Als „gedruckt“ im Sinne des Kapitels 49 gelten auch Erzeugnisse, die mit einem Vervielfältigungsapparat, in einem computergesteuerten Verfahren, maschinenschriftlich oder durch Gaufrieren, Fotografieren, Fotokopieren oder Thermokopieren hergestellt worden sind.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 4907
Die drei Warennummern der Position 4907 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19724907.00.10.00.0eingeführt · Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen
- 01.01.19724907.00.30.00.0eingeführt · Banknoten
- 01.01.19994907.00.90.00.0eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 4907
Ist der HS-Code der Position 4907 gleich der Zolltarifnummer?
Nein. Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System, die Zolltarifnummer hat 11 Stellen, bei Briefmarken etwa 4907.00.10.00.0.
Welche Zolltarifnummer aus Position 4907 gilt für Briefmarken oder Banknoten?
Briefmarken, Stempelmarken und Steuerzeichen gehören in 4907.00.10.00.0, wenn sie nicht entwertet sind und in dem Land, in dem sie einen Frankaturwert verbriefen, gültig oder zum Umlauf vorgesehen sind. Ein Sammlerstück wird der Zolltarifnummer 4907.00.10.00.0 zugeordnet. Banknoten fallen unter 4907.00.30.00.0, alle übrigen Waren unter 4907.00.90.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

