01Tarifbaum
Wo steht Kapitel 49 im Zolltarif?
Abschnitt X umfasst die Kapitel 47, 48 und 49. Jede Position führt auf ihre Seite mit allen Zolltarifnummern.
Ihre Ware einreihen
11 Positionen. Welche ist Ihre?
Unser Werkzeug führt Ihre Ware durch die Allgemeinen Vorschriften und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Positionen
Welche Positionen gehören zu Kapitel 49?
Die Positionen 4901 bis 4906 umfassen Bücher, Zeitungen, Bilderalben und Bilderbücher für Kinder, Noten, kartografische Erzeugnisse sowie Baupläne und -zeichnungen. Die Positionen 4907 bis 4910 umfassen Briefmarken, Abziehbilder, Postkarten und Kalender. Position 4911 erfasst andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien.
03Anmerkungen
Was gehört nicht in Kapitel 49?
- 1Kapitel 49, Anmerkung 1Nicht zu Kapitel 49 gehören fotografische Negative und Positive auf durchsichtigem Träger (Kapitel 37), Reliefkarten, -pläne und -globen (Position 9023), Spielkarten und andere Waren des Kapitels 95, Originalstiche, -schnitte und -steindrucke (Position 9702), Briefmarken und dergleichen (Position 9704) sowie Antiquitäten über 100 Jahre und andere Waren des Kapitels 97.
- 2Kapitel 49, Anmerkung 2Als gedruckt gelten im Sinne des Kapitels 49 auch Erzeugnisse, die mit einem Vervielfältigungsapparat, in einem computergesteuerten Verfahren, maschinenschriftlich oder durch Gaufrieren, Fotografieren, Fotokopieren oder Thermokopieren hergestellt wurden.
- 3Kapitel 49, Anmerkung 3Zeitungen und andere periodisch erscheinende Druckerzeugnisse gehören zu Position 4901, wenn sie kartoniert, gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag vorliegen, auch wenn sie Werbung enthalten.
- 4Kapitel 49, Anmerkung 4Zu Position 4901 gehören auch Sammlungen gedruckter Reproduktionen, die ein vollständiges Werk mit Begleittext bilden, Illustrationsbeilagen für Bücher sowie Bücher als Teilhefte oder in losen Bogen, die ein vollständiges Werk bilden, während Bilddrucke und Illustrationen ohne Text in losen Bogen zu Position 4911 gehören.
- 5Kapitel 49, Anmerkung 5Außer den Zeitungen nach Anmerkung 3 gehören Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen, wie Broschüren, Prospekte, Faltblätter, Handelskataloge, Jahrbücher von Handelsgesellschaften und Reisewerbung, nicht zu Position 4901, sondern zu Position 4911.
- 6Kapitel 49, Anmerkung 6Bilderalben und Bilderbücher für Kinder im Sinne der Position 4903 sind Kinderalben und -bücher, deren Hauptmerkmal Bilder sind, während dem Text nur untergeordnete Bedeutung zukommt.
Alle 6 Anmerkungen im Wortlaut
1. Zu Kapitel 49 gehören nicht: a) fotografische Negative und Positive auf durchsichtigem Träger (Kapitel 37); b) Reliefkarten, -pläne und -globen, auch bedruckt (Position 9023); c) Spielkarten und andere Waren des Kapitels 95; d) Originalstiche, -schnitte und -steindrucke (Position 9702), Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen der Position 9704 sowie Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt, und andere Waren des Kapitels 97.
2. Als „gedruckt“ im Sinne des Kapitels 49 gelten auch Erzeugnisse, die mit einem Vervielfältigungsapparat, in einem computergesteuerten Verfahren, maschinenschriftlich oder durch Gaufrieren, Fotografieren, Fotokopieren oder Thermokopieren hergestellt worden sind.
3. Zeitungen und andere periodisch erscheinende Druckerzeugnisse, kartoniert, gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag, gehören zu Position 4901, auch wenn sie Werbung enthalten
4. Zu Position 4901 gehören auch: a) Sammlungen gedruckter Reproduktionen von Kunstwerken, Zeichnungen usw., die ein vollständiges Werk mit nummerierten Seiten sind, sich zum Binden als Bücher eignen und außerdem einen Begleittext enthalten, der sich auf diese Darstellungen oder ihre Schöpfer bezieht; b) Illustrationsbeilagen für Bücher, die mit den Büchern gestellt werden; c) Bücher in Form von Teilheften oder in losen Bogen oder Blättern jeden Formats, die ein vollständiges Werk oder einen Teil davon bilden und zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt sind. Jedoch gehören Bilddrucke und Illustrationen, ohne Text, in losen Bogen oder Blättern jeden Formats, zu Position 4911.
5. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Kapitel 49 gehören zu Position 4901 nicht Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen (z. B. Broschüren, Prospekte, Faltblätter, Handelskataloge, von Handelsgesellschaften veröffentlichte Jahrbücher, Reisewerbung). Diese Veröffentlichungen gehören zu Position 4911.
6. „Bilderalben und Bilderbücher für Kinder“ im Sinne der Position 4903 sind Kinderalben und -bücher, deren Hauptmerkmal Bilder sind, während dem Text nur untergeordnete Bedeutung zukommt.
04Typische Waren
Typische Waren in Kapitel 49
98 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Kapitel 49. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Sammelkarte – 4911.99.00.00.0
Buch – 4901.99.00.00.0
Aufkleber – 4911.91.00.90.0
Roll-up-Banner – 4911.10.90.00.0
Broschüre – 4901.99.00.00.0
Poster – 4911.91.00.90.0
Flyer – 4911.10.90.00.0
Katalog – 4911.10.10.00.0
Bedienungsanleitung – 4901.99.00.00.0
Zeitschrift – 4902.90.00.00.0
Kalender – 4910.00.00.00.0
Kunststoff-Schild – 4911.99.00.00.0
Druckmuster – 4911.99.00.00.0
Lehrbuch – 4901.99.00.00.0
Papier Poster – 4911.91.00.90.0
Sportkarte – 4911.99.00.00.005Rechtsprechung
Einreihungsverordnungen und Urteile zu Kapitel 49
16 Einreihungsverordnungen, 4 Urteile und 4 CLASS-Stellungnahmen betreffen Kapitel 49. Die neuesten:
Einreihungsverordnungen (16)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2024/199316.07.2024 | Ein Musterkatalog aus fester, mehrfarbig bedruckter Pappe mit eingeklebten oder befestigten Kunsthaarsträhnen zur Bewerbung eines Haarfärbemittels wurde in die Warennummer 4911.10.90 eingereiht. | 4911.10.90 |
| 2016/93408.06.2016 | Eine Warenzusammenstellung aus einer bedruckten, selbstklebenden Kunststofffolie mit erhabenen, abziehbaren Aufklebern wurde in die Warennummer 4911.91.00 eingereiht. | 4911.91.00 |
| 2015/225402.12.2015 | Ein fest gebundenes Fotobuch aus Papier mit personalisierten Fotos und kurzem Text wurde in die Warennummer 4911.91.00 eingereiht, eine Einreihung in Position 4901 als Buch ist ausgeschlossen. | 4911.91.00 |
| 859/201405.08.2014 | Ein Dauerkalender aus bedruckten Holzblöcken und Tafeln, der in einen Plastiksockel mit einer Engelstatuette eingesetzt ist, wurde in die Warennummer 4910.00.00 eingereiht. | 4910.00.00 |
| 1111/201223.11.2012 | Neun ausgestanzte, bedruckte Pappaufkleber mit Kunststeinen und Glitter auf einer Kunststofffolie wurden in die Warennummer 4911.91.00 eingereiht. | 4911.91.00 |
| 1440/200705.12.2007 | Eine bedruckte Werbeseite im DIN-A4-Format mit wärmeversiegelter Klappe und einer Parfümprobe in Mikrokapseln wurde in die Warennummer 4911.10.90 eingereiht. | 4911.10.90 |
Urteile des EuGH (4)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-375/2401.08.2025 | Das Urteil C-375/24 betrifft die Auslegung von Position 4902 für als broschierte Papierhefte beschriebene Waren, die hauptsächlich gedruckte Sudoku-Rätsel enthalten. |
| C-1/8913.12.1989 | Kunstphotographien gehören nach dem Urteil C-1/89 weder zu den Originalstichen der damaligen Tarifnummer 99.02 noch zu den künstlerischen Siebdrucken der damaligen Tarifstelle 49.11 B. |
| C-62/7708.12.1977 | Kartonierte Kinderbilderbücher, deren Bilder nahezu die ganze Seite einnehmen und der Text nur erläuternde Bedeutung hat, fallen nach dem Urteil C-62/77 unter die damalige Tarifnummer 49.03. |
| C-23/7727.10.1977 | KÜNSTLERISCHE FARBSIEBDRUCKE GEHÖREN AUCH DANN ZUR TARIFSTELLE 49.11-B DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS , WENN SIE VOM KÜNSTLER EIGENHÄNDIG SIGNIERT UND NUR IN EINER BEGRENZTEN AUFLAGE HERGESTELLT WORDEN SIND . |
4 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Kapitel 49
Was gehört nicht zu HS-Code 49 und wohin gehört es?
Nicht zu Kapitel 49 gehören fotografische Negative und Positive auf durchsichtigem Träger, sie gehören in Kapitel 37. Reliefkarten, -pläne und -globen gehören in Position 9023, Spielkarten und andere Waren des Kapitels 95 gehören nicht in dieses Kapitel, sondern in Kapitel 95. Originalstiche, -schnitte und -steindrucke gehören in Position 9702, Briefmarken und dergleichen in Position 9704.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Positionen und Maßnahmen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Position
- Kombinierte Nomenklatur
- Positionen, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile