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Position · 4-stelligZollaussetzungDual-Use

Position 6812 – Asbestfasern, Asbestwaren und Mischungen

Position im Zolltarif

68Kapitel12Position

Bearbeitete Asbestfasern, Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder von Asbest und Magnesiumcarbonat sowie Waren daraus oder aus Asbest, etwa Garne, Gewebe, Kleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe und Dichtungen, auch bewehrt. Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergleichen gehören in Position 6811, nicht montierte Reibungsbeläge für Bremsen und Kupplungen in Position 6813.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 6812?

Die Position unterteilt sich zuerst nach dem Material: Waren aus Krokydolith gehören in die Unterposition 6812.80, alle anderen Waren in 6812.91 oder 6812.99. Unter 6812.80 unterscheidet die Warennummer 6812.80.10 bearbeitete Fasern sowie Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder von Asbest und Magnesiumcarbonat von der Warennummer 6812.80.90 mit anderen Waren. Die Zolltarifnummer 6812.91.00.00.0 erfasst Kleidung, Bekleidungszubehör, Schuhe und Kopfbedeckungen aus anderen Materialien als Krokydolith. Unter 6812.99 stehen die Warennummer 6812.99.10 für bearbeitete Asbestfasern sowie Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder von Asbest und Magnesiumcarbonat und die Warennummer 6812.99.90 für andere Waren.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen
PositionBearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat; Waren aus solchen Mischungen oder aus Asbest (z. B. Garne, Gewebe, Kleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe, Dichtungen), auch bewehrt, ausgenommen Waren der Position 6811 oder 6813Diese Seite
Unterpositionaus Krokydolith
1,7 % bis 3,7 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturbearbeitete Fasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
ZolltarifnummerKleidung, Bekleidungszubehör, Schuhe und Kopfbedeckungen
3,7 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
1,7 % bis 3,7 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturbearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 6812

Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle Länder4 von 5
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder1 von 5
KontrolleAusfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien · alle Länder5 von 5
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 6812

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 68, AllgemeinesDieses Kapitel erfasst nicht nur gebrauchsfertige Waren, sondern auch in bestimmten Positionen Halberzeugnisse, die vor ihrer endgültigen Verwendung weitere Bearbeitungen erforderlich machen können (z. B. Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat der Position 6812).

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 6812

Die fünf Warennummern der Position 6812 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20076812.80.10eingeführt · bearbeitete Fasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von …
  2. 01.01.20076812.80.90eingeführt · andere
  3. 01.01.20076812.91.00.00.0eingeführt · Kleidung, Bekleidungszubehör, Schuhe und Kopfbedeckungen
  4. 01.01.20076812.99.10eingeführt · bearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage …
  5. 01.01.20076812.99.90eingeführt · andere

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 6812

Was gehört nicht zur Position 6812?

Waren der Position 6811 und der Position 6813 gehören nicht zur Position 6812. Kapitel 68 erfasst auch Halberzeugnisse, die vor ihrer endgültigen Verwendung weiter bearbeitet werden müssen, etwa Mischungen auf der Grundlage von Asbest der Position 6812.

Welche Zolltarifnummer gilt für Kleidung in Position 6812?

Kleidung, Bekleidungszubehör, Schuhe und Kopfbedeckungen aus anderen Materialien als Krokydolith gehören in die Zolltarifnummer 6812.91.00.00.0. Waren aus Krokydolith gehören in Unterposition 6812.80.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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