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Abschnitt XIII · Kap. 68 bis 70Dual-Use

Kapitel 68 des Zolltarifs – Waren aus Steinen, Gips und Zement

Kapitel im Zolltarif

68Kapitel

Dieses Kapitel umfasst Waren aus Naturstein wie Pflastersteine und bearbeitete Werksteine, Schleifmittel und Mühlsteine, Mineralwolle und Asphaltwaren sowie Waren aus Gips, Zement, Asbest, Glimmer und Reibungsbeläge. Ausgeschlossen sind nach den Anmerkungen unter anderem Waren des Kapitels 25 und des Kapitels 71.

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Gehört Ihr Pflasterstein aus Naturstein in Kapitel 68?

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01Tarifbaum

Wo steht Kapitel 68 im Zolltarif?

Abschnitt XIII umfasst die Kapitel 68, 69 und 70. Jede Position führt auf ihre Seite mit allen Zolltarifnummern.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen StoffenDiese Seite
PositionPflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten …
1 Nr. · 15 vZTA
PositionBearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus …
10 Nr. · 105 vZTA
PositionBearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer
2 Nr. · 16 vZTA
PositionMühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern …
9 Nr. · 116 vZTA
PositionNatürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform …
3 Nr. · 79 vZTA
PositionHüttenwolle/Schlackenwolle …
4 Nr. · 37 vZTA
PositionWaren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen (z. B. Erdölpech, Kohlenteerpech)
2 Nr. · 1 vZTA
PositionPlatten, Dielen, Fliesen, Blöcke und dergleichen, aus Pflanzenfasern …
1 Nr. · 1 vZTA
PositionWaren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips
3 Nr. · 10 vZTA
PositionWaren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt
5 Nr. · 51 vZTA
PositionWaren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergleichen
4 Nr. · 26 vZTA
PositionBearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf …
5 Nr. · 0 vZTA
KapitelKeramische Waren
KapitelGlas und Glaswaren

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02Positionen

Welche Positionen gehören zu Kapitel 68?

Das Kapitel beginnt mit Steinwaren der Positionen 6801 bis 6803, es folgen Schleif- und Mühlsteine mit den Positionen 6804 und 6805 sowie Mineralwolle und Asphaltwaren mit den Positionen 6806 und 6807. Anschließend stehen Waren aus Pflanzenfasern und Gips mit den Positionen 6808 und 6809, Waren aus Zement, Asbest, Reibungsbelägen und Glimmer mit den Positionen 6810 bis 6814 und Waren aus sonstigen mineralischen Stoffen mit Position 6815.

03Anmerkungen

Was gehört nicht in Kapitel 68?

  1. 1Kapitel 68, Anmerkung 1Nicht zu Kapitel 68 gehören Waren des Kapitels 25, Waren des Kapitels 71, Werkzeuge des Kapitels 82 und Waren des Kapitels 94, etwa Möbel.
  2. 2Kapitel 68, Anmerkung 2Bearbeitete Werksteine in Position 6802 sind auch andere natürliche Steine wie Quarzit, Flintstein, Dolomit und Speckstein, die gleich bearbeitet sind, jedoch nicht Tonschiefer.
Alle 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 68, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 68 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 25; b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen); c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse des Kapitels 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe); d) Waren des Kapitels 71; e) Werkzeuge und Werkzeugteile des Kapitels 82; f) Lithografiesteine (Position 8442); g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547; h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018); ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. Gehäuse für Uhren oder für andere Uhrmacherwaren); k) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude); l) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte); m) Waren der Position 9602, wenn sie aus den in Anmerkung 2 Buchstabe b) zu Kapitel 96 genannten Stoffen bestehen, Waren der Position 9606 (z. B. Knöpfe), der Position 9609 (z. B. Schiefergriffel), der Position 9610 (z. B. Schiefertafeln zum Schreiben oder Zeichnen) oder der Position 9620 (Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren); n) Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).
Wortlaut · Kapitel 68, Anmerkung 2
2. Der Begriff „bearbeitete Werksteine“ in Position 6802 bezieht sich nicht nur auf Steine der in der Position 2515 oder 2516 erfassten Art, sondern auch auf alle anderen natürlichen Steine (z. B. Quarzit, Flintstein, Dolomit und Speckstein), die in gleicher Weise bearbeitet sind; das gilt jedoch nicht für Tonschiefer.

04Typische Waren

Typische Waren in Kapitel 68

59 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Kapitel 68. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

05Rechtsprechung

Einreihungsverordnungen und Urteile zu Kapitel 68

3 Einreihungsverordnungen, 0 Urteile und 0 CLASS-Stellungnahmen betreffen Kapitel 68. Die neuesten:

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 68, AllgemeinesDieses Kapitel erfasst nicht nur gebrauchsfertige Waren, sondern auch in bestimmten Positionen Halberzeugnisse, die vor ihrer endgültigen Verwendung weitere Bearbeitungen erforderlich machen können (z. B. Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat der Position 6812).

Einreihungsverordnungen (3)

VerordnungWareDamals
2855/200027.12.2000Bestimmte Toilettennecessaires, die Fluggesellschaften an Fluggäste verteilen, bestehend aus einem rechteckigen Spinnstoffbeutel mit Kunststoff-Innenfutter und Kleinmengen für eingeschränkten Gebrauch, sind nach der Verordnung in die Warennummer 6805.20.00 eingereiht.6805.20.00
2080/9116.07.1991Abdeckmaterial für Dächer aus Papier oder Filzpappe mit Asphalt war in die damalige Nummer 6807.10.11 eingereiht, heute gehört es in die Warennummer 6807.10.00.6807.10.11heute 6807.10.00
2080/9116.07.1991Abdeckmaterial für Dächer aus Papier oder Filzpappe mit Asphalt ist in die Warennummer 6807.90.00 eingereiht.6807.90.00

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Kapitel 68

Was gehört nicht zu HS-Code 68?

Nicht zu HS-Code 68 gehören Werkzeuge des Kapitels 82, Lithografiesteine der Position 8442 und elektrische Isolatoren der Position 8546. Waren des Kapitels 94, etwa Möbel, gehören ebenfalls nicht hierher.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Positionen und Maßnahmen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Position
Kombinierte Nomenklatur
Positionen, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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