01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 7011?
Die Position ist nach der Verwendung unterteilt. Glaskolben und Glasrohre für elektrische Beleuchtung gehören in 7011.10.00.00.0. Glaskolben und Glasrohre für Kathodenstrahlröhren gehören in 7011.20.00.00.0. Waren, die nicht für elektrische Beleuchtung oder Kathodenstrahlröhren bestimmt sind, gehören in 7011.90.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 7011
Anmerkungen (1)
5. Als „Glas“ im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.
03Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 7011
Die drei Warennummern der Position 7011 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19727011.10.00.00.0eingeführt · für elektrische Beleuchtung · zuletzt geändert 01.01.2014
- 01.01.19727011.20.00.00.0eingeführt · für Kathodenstrahlröhren · zuletzt geändert 01.07.2009
- 01.01.19727011.90.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2009
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 7011
Welche Zolltarifnummer gilt für Glaskolben für elektrische Beleuchtung in Position 7011?
Glaskolben für elektrische Beleuchtung gehören in die Zolltarifnummer 7011.10.00.00.0, Glaskolben für Kathodenstrahlröhren in 7011.20.00.00.0. Andere Waren aus der Position fallen unter 7011.90.00.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen