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Abschnitt XIII · Kap. 68 bis 70Dual-Use

Kapitel 70 des Zolltarifs – Waren aus Glas und Glaswaren

Kapitel im Zolltarif

70Kapitel

Dieses Kapitel umfasst Waren aus Glas und Glaswaren, etwa Bruchglas, Glas in Platten und Tafeln, Sicherheitsglas, Spiegel, Flaschen und andere Behältnisse, Glaswaren für Tisch, Küche oder Büro, Glasfasern und Glaswolle. Anders als die benachbarten Kapitel 68 und 69 des Abschnitts XIII mit Waren aus Steinen, Zement und keramischen Waren umfasst es nur Glas und Glaswaren. Nach den Anmerkungen gehören Waren des Kapitels 71, etwa Fantasieschmuck, nicht hierher.

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01Tarifbaum

Wo steht Kapitel 70 im Zolltarif?

Abschnitt XIII umfasst die Kapitel 68, 69 und 70. Jede Position führt auf ihre Seite mit allen Zolltarifnummern.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen
KapitelKeramische Waren
KapitelGlas und GlaswarenDiese Seite
PositionBruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas …
3 Nr. · 2 vZTA
PositionGlas in Kugeln (ausgenommen Mikrokugeln der Position 7018), Stangen …
6 Nr. · 2 vZTA
PositionGegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen …
7 Nr. · 4 vZTA
PositionGezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, auch mit absorbierender …
5 Nr. · 0 vZTA
PositionFeuerpoliertes Glas (float-glass) und auf einer oder beiden Seiten …
11 Nr. · 1 vZTA
PositionGlas der Position 7003, 7004 oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten …
2 Nr. · 6 vZTA
PositionVorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas …
8 Nr. · 61 vZTA
PositionMehrschichtige Isolierverglasungen
3 Nr. · 0 vZTA
PositionSpiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich Rückspiegel
3 Nr. · 138 vZTA
PositionFlaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen …
19 Nr. · 61 vZTA
PositionOffene Glaskolben und Glasrohre, Glasteile davon, ohne Ausrüstung …
3 Nr. · 0 vZTA
PositionGlaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro …
23 Nr. · 482 vZTA

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02Positionen

Welche Positionen gehören zu Kapitel 70?

Das Kapitel ist in die Positionen 7001 bis 7020 gegliedert. Die Positionen 7001 bis 7005 betreffen Bruchglas, Glas in Kugeln, Stangen oder Rohren sowie Glas in Platten, Tafeln und Profilen, die Positionen 7006 bis 7009 bearbeitetes Glas, Sicherheitsglas, mehrschichtige Isolierverglasungen und Spiegel. Die Positionen 7010 und 7011 erfassen Behältnisse und offene Glaskolben, die Positionen 7013 bis 7017 Glaswaren für Haushalt, Signalvorrichtungen, Uhren- und Brillengläser, Bausteine sowie Laborbedarf. Die Positionen 7018 bis 7020 umfassen Glasperlen und Glaskurzwaren, Glasfasern und andere Waren aus Glas.

03Anmerkungen

Was gehört nicht in Kapitel 70?

  1. 1Kapitel 70, Anmerkung 1Zu Kapitel 70 gehören nicht Waren der Position 3207, Waren des Kapitels 71, Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren der Position 8546, Isolierteile der Position 8547, gerahmte Scheiben für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 sowie Waren des Kapitels 90 wie optische Fasern, Injektionsspritzen und Thermometer.
  2. 2Kapitel 70, Anmerkung 2Für die Positionen 7003, 7004 und 7005 bleiben Arbeitsvorgänge vor dem Aushärten bei der Prüfung auf bearbeitet unberücksichtigt, ein Zuschneiden auf bestimmte Formen ist ohne Einfluss, und mikroskopisch dünne Überzüge aus Metall oder chemischen Verbindungen gelten als absorbierende oder reflektierende Schicht, sofern sie das Glas nicht undurchsichtig oder lichtundurchlässig machen und die Lichtreflexion nicht verhindern.
  3. 3Kapitel 70, Anmerkung 3Waren der Position 7006 bleiben in dieser Position, auch wenn sie den Charakter von Fertigwaren haben.
  4. 4Kapitel 70, Anmerkung 4Als Glaswolle im Sinne der Position 7019 gelten mineralische Wollen mit mindestens 60 GHT Siliciumdioxid oder mit weniger als 60 GHT Siliciumdioxid, aber mehr als 5 GHT Alkalioxide oder mehr als 2 GHT Bortrioxid, während mineralische Wollen ohne diese Merkmale in Position 6806 gehören.
  5. 5Kapitel 70, Anmerkung 5Als Glas im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.
Alle 6 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 70, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 70 gehören nicht: a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken); b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck); c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547; d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88; e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88; f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtemesser und andere Waren des Kapitels 90; g) Leuchten und Beleuchtungskörper, Leuchtschilder, Reklameleuchten, Namensschilder und ähnliche Waren, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, der Position 9405; h) Spielzeug, Spiele, Sportgeräte, Weihnachtsartikel und andere Waren des Kapitels 95, ausgenommen Augen ohne Mechanismus für Puppen oder für andere Waren des Kapitels 95; ij) Knöpfe, Parfümzerstäuber, Vakuumisolierflaschen und andere Waren des Kapitels 96.
Wortlaut · Kapitel 70, Anmerkung 2
2. Für die Anwendung der Positionen 7003, 7004 und 7005 a) werden die vor dem Aushärten liegenden Arbeitsvorgänge bei dem Merkmal „bearbeitet“ nicht berücksichtigt; b) bleibt ein Zuschneiden auf bestimmte Formen für die Einreihung von Glas in Platten oder Tafeln ohne Einfluss; c) gelten als „absorbierende, reflektierende oder nicht reflektierende Schicht“ mikroskopisch dünne Überzüge aus Metall oder einer chemischen Verbindung (z. B. Metalloxid), die z. B. Infrarotlicht absorbieren oder das Reflexionsvermögen des Glases verbessern, ohne es undurchsichtig oder lichtundurchlässig zu machen oder die Lichtreflexion an der Glasoberfläche verhindern.
Wortlaut · Kapitel 70, Anmerkung 3
3. Waren der Position 7006 bleiben in dieser Position, auch wenn sie den Charakter von Fertigwaren haben.
Wortlaut · Kapitel 70, Anmerkung 4
4. Als „Glaswolle“ im Sinne der Position 7019 gelten: a) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von 60 GHT oder mehr; b) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von weniger als 60 GHT, jedoch mit einem Gehalt an Alkalioxiden (K2O oder Na2O) von mehr als 5 GHT oder mit einem Gehalt an Bortrioxid (B2O3) von mehr als 2 GHT. Mineralische Wollen, welche die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 6806.
Wortlaut · Kapitel 70, Anmerkung 5
5. Als „Glas“ im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.
Wortlaut · Kapitel 70, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „Bleikristall“ im Sinne der Unterpositionen 7013.22, 7013.33, 7013.41 und 7013.91 gilt nur Glas mit einem Gehalt an Bleimonoxid (PbO) von 24 GHT oder mehr.

04Typische Waren

Typische Waren in Kapitel 70

104 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Kapitel 70. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

05Rechtsprechung

Einreihungsverordnungen und Urteile zu Kapitel 70

10 Einreihungsverordnungen, 3 Urteile und 5 CLASS-Stellungnahmen betreffen Kapitel 70. Die neuesten:

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 70, AllgemeinesDer Begriff „optisches Glas“ im Sinne des Kapitels 70 umfasst Spezialglas, das verwendet wird in optischen Instrumenten für die Fotografie, Astronomie, Beobachtung (Mikroskopie, Seefahrt usw.), Waffen (Zielfernrohre usw.), für Labors usw. sowie für die Herstellung von medizinischen Brillen zum Korrigieren von Sehschwächen. Charakteristisch für dieses Glas, von dem es viele Arten gibt, ist seine große Transparenz und …

Einreihungsverordnungen (10)

VerordnungWareNummer
2021/17009.02.2021Eine Flasche in Form eines Totenkopfs aus mechanisch gefertigtem Glas mit Korkstopfen wurde in die Warennummer 7013.49.99 eingereiht.7013.49.99
2019/181223.10.2019Eine wiederverwendbare Trinkflasche aus Borosilikatglas mit Schraubverschluss aus rostfreiem Stahl wurde in die Warennummer 7013.99.00 eingereiht.7013.99.00
2016/196207.11.2016Nicht zusammengesetzte Duschtüren aus zwei Scheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas mit Aluminiumprofilen zur Wandmontage wurden in die Warennummer 7020.00.80 eingereiht.7020.00.80
300/201202.04.2012Ein Standfuß aus geschmolzenem Siliciumdioxid als Halterung für ein Fernsehgerät wurde in die Warennummer 7020.00.10 eingereiht.7020.00.10
141/200225.01.2002Eine Warenzusammenstellung aus einem Behältnis aus ungefärbtem Glas, einer Kerze und Sand für den Einzelverkauf wurde in die Warennummer 7013.99.00 eingereiht.7013.99.00
141/200225.01.2002Ein Behältnis aus Craqueléglas auf drei Glasfüßen wurde in die Warennummer 7013.99.00 eingereiht, da es nicht dazu geeignet ist, eine Kerze in fester Position zu halten.7013.99.00

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-74/1309.04.2014Waren wie bestimmtes Glasfasergewebe können unter die Unterposition 7019.59 des Integrierten Tarifs der Europäischen Gemeinschaften fallen.
C-228/8918.09.1990Mit zwei- oder dreidimensionalen Motiven verzierte Paperweights, also Glaskugeln mit Standfläche, die bekannte Glaskünstler in begrenzter Stückzahl vollständig mit der Hand herstellen und signieren, sind als Handelsware nach ihrer Beschaffenheit zu tarifieren.
C-130/8210.02.1983Luftfilter mit Filtermittel aus Spinnstoffen sind Gegenstände des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen der Position 59.17, solche mit Filtermittel aus Glasfasern Glaswaren des technischen Bedarfs der Position 70.20.

5 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Kapitel 70

Was gehört nicht zu HS-Code 70?

Nicht zu Kapitel 70 gehören Waren der Position 3207, etwa Schmelzglasuren, Glasfritten und Glas als Pulver, Granalien oder Flocken, sowie Waren des Kapitels 71, etwa Fantasieschmuck. Ausgeschlossen sind auch gerahmte Scheiben für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88 und Waren des Kapitels 90, etwa optische Fasern und Thermometer.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Positionen und Maßnahmen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Position
Kombinierte Nomenklatur
Positionen, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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