01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 7014?
Die Position wird in zwei Zolltarifnummern unterteilt. Zolltarifnummer 7014.00.00.10.0 gilt für optische Elemente aus Glas, ausgenommen Glaswaren für Signalvorrichtungen. Zolltarifnummer 7014.00.00.90.0 gilt für Glaswaren, die nicht unter die Zolltarifnummer 7014.00.00.10.0 fallen. Die Waren müssen in beiden Fällen nicht optisch bearbeitet sein.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 7014
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 7014. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 7014
Rechts: ob die eine Warennummer der Position betroffen ist. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 7014
Anmerkungen (1)
5. Als „Glas“ im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 7014
Welche Zolltarifnummer gilt für Glaswaren für Signalvorrichtungen in Position 7014?
Glaswaren für Signalvorrichtungen gehören in die Zolltarifnummer 7014.00.00.90.0. Optische Elemente aus Glas, die nicht optisch bearbeitet sind, gehören in die Zolltarifnummer 7014.00.00.10.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
