01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 9001.40?
Brillengläser ohne Korrektionswirkung gehören in 9001.40.20.00.0. Mit Korrektionswirkung und beiden fertig bearbeiteten Flächen gehören Einstärkengläser (unifokal) in 9001.40.41.00.0 und andere Gläser in 9001.40.49.00.0. Mit Korrektionswirkung, aber nicht mit beiden fertig bearbeiteten Flächen, gehören sie in 9001.40.80.00.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 9001.40
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 9001.40
Anmerkungen (1)
3. Die Bestimmungen der Anmerkungen 3 und 4 zu Abschnitt XVI gelten auch für dieses Kapitel.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-168/2327.06.2024 | 1. Die Unterposition 8544.70.00 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. … |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 9001.40
Welche Zolltarifnummer gilt für Brillengläser aus Glas unter HS-Code 9001.40?
Die Zolltarifnummer richtet sich danach, ob die Gläser eine Korrektionswirkung haben und ob beide Flächen fertig bearbeitet sind. Ohne Korrektionswirkung gilt 9001.40.20.00.0, mit Korrektionswirkung 9001.40.41.00.0, 9001.40.49.00.0 oder 9001.40.80.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile