01Tarifbaum
Wo steht Kapitel 90 im Zolltarif?
Abschnitt XVIII umfasst die Kapitel 90, 91 und 92. Jede Position führt auf ihre Seite mit allen Zolltarifnummern.
Ihre Ware einreihen
32 Positionen. Welche ist Ihre?
Unser Werkzeug führt Ihre Ware durch die Allgemeinen Vorschriften und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Positionen
Welche Positionen gehören zu Kapitel 90?
Die Positionen 9001 bis 9005 erfassen optische Elemente, Fasern, Brillen, Fassungen und Ferngläser, die Positionen 9006 bis 9008 Foto- und Filmapparate sowie Vergrößerungsgeräte. Die Positionen 9010 bis 9013 umfassen Labor- und Mikroskopgeräte sowie Laser, die Positionen 9014 bis 9017 Navigations-, Vermessungs- und Zeichengeräte sowie Waagen. Die Positionen 9018 bis 9022 betreffen medizinische, chirurgische und orthopädische Geräte, die Positionen 9023 bis 9032 Vorführmodelle sowie Prüf-, Mess-, Zähl- und Regelgeräte. Die Position 9033 erfasst Teile und Zubehör für Waren des Kapitels 90.
03Anmerkungen
Was gehört nicht in Kapitel 90?
- 1Kapitel 90, Anmerkung 1Nicht zu Kapitel 90 gehören Waren der in Maschinen oder für technische Zwecke verwendeten Art aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Spinnstoffen (Position 5911).
- 2Kapitel 90, Anmerkung 2Teile und Zubehör, die als Waren einer Position des Kapitels 90 oder der Kapitel 84, 85 oder 91 gelten (ausgenommen Positionen 8487, 8548 oder 9033), gehören in diese Position, egal für welche Geräte sie bestimmt sind.
- 3Kapitel 90, Anmerkung 3Die Anmerkungen 3 und 4 zu Abschnitt XVI gelten auch für dieses Kapitel.
- 4Kapitel 90, Anmerkung 4Nicht zu Position 9005 gehören Zielfernrohre für Waffen, Periskope für Unterseeboote oder Kampffahrzeuge sowie Fernrohre für Geräte des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI (Position 9013).
- 5Kapitel 90, Anmerkung 5Optische Mess- oder Prüfinstrumente, für die sowohl Position 9013 als auch Position 9031 in Betracht kommen, gehören in Position 9031.
- 6Kapitel 90, Anmerkung 6Als orthopädische Apparate und Vorrichtungen im Sinne der Position 9021 gelten Apparate zum Verhüten oder Korrigieren körperlicher Fehlbildungen oder zum Stützen oder Halten von Körperteilen nach Krankheit, Operation oder Verletzung; Schuhe und Einlegesohlen zählen nur unter bestimmten Voraussetzungen dazu.
- 7Kapitel 90, Anmerkung 7Zu Position 9032 gehören nur Instrumente und Geräte zum Regeln von Durchflussmenge, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen oder von Temperaturen sowie selbsttätige Regler für elektrische Größen.
Alle 9 Anmerkungen im Wortlaut
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4205) oder aus Spinnstoffen (Position 5911); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. Schwangerschaftsgürtel, Brustbandagen, Leibbinden, Muskel- oder Gelenkbandagen) (Abschnitt XI); c) feuerfeste Waren der Position 6903; Waren zu chemischen oder anderen technischen Zwecken der Position 6909; d) Spiegel aus Glas, nicht optisch bearbeitet, der Position 7009 und Spiegel aus unedlen Metallen oder Edelmetallen, die nicht die charakterbestimmenden Merkmale optischer Elemente haben (Position 8306 oder Kapitel 71); e) Glaswaren der Position 7007, 7008, 7011, 7014, 7015 oder 7017; f) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV) und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39); Waren, die speziell zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind, werden jedoch in die Position 9021 eingereiht; g) Ausgabepumpen mit Flüssigkeitsmesser der Position 8413; Zähl- und Kontrollwaagen und gesondert gestellte Gewichte (Position 8423); Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben oder Fördern (Positionen 8425 bis 8428); Papier- oder …
2. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 sind Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90 nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile und Zubehör, die sich als Waren einer Position des Kapitels 90 oder des Kapitels 84, 85 oder 91 (ausgenommen der Position 8487, 8548 oder 9033) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente sie bestimmt sind; b) andere Teile und anderes Zubehör sind, wenn zu erkennen ist, dass sie ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine, einen bestimmten Apparat oder ein bestimmtes Gerät oder Instrument oder für mehrere Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente der gleichen Position (auch der Position 9010, 9013 oder 9031) bestimmt sind, der Position für diese Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente zuzuweisen; c) alle übrigen Teile und alles übrige Zubehör sind nach Position 9033 einzureihen.
3. Die Bestimmungen der Anmerkungen 3 und 4 zu Abschnitt XVI gelten auch für dieses Kapitel.
4. Nicht zu Position 9005 gehören Zielfernrohre für Waffen, Periskope für Unterseeboote oder Kampffahrzeuge sowie Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI (Position 9013).
5. Optische Instrumente, Geräte oder Maschinen zum Messen oder Prüfen, für die sowohl die Position 9013 als auch die Position 9031 in Betracht kommen, sind der Position 9031 zuzuweisen.
6. Im Sinne der Position 9021 gelten als „orthopädische Apparate und Vorrichtungen“ Apparate und Vorrichtungen — zum Verhüten oder Korrigieren körperlicher Fehlbildungen oder — zum Stützen oder Halten von Körperteilen oder Organen nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung. Zu den orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen gehören auch Schuhe und spezielle Einlegesohlen zum Korrigieren orthopädischer Leiden unter der Voraussetzung, dass sie 1) maßgerecht gefertigt sind oder 2) serienmäßig hergestellt sind, einzeln und nicht paarweise gestellt werden und passend zu jedem Fuß gleichermaßen hergerichtet sind.
7. Zu Position 9032 gehören nur: a) Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln der Durchflussmenge, der Füllhöhe, des Druckes oder anderer veränderlicher Größen von Flüssigkeiten oder Gasen oder zum Regeln von Temperaturen, auch wenn deren Arbeitsweise auf einer elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit der zu regelnden Größe ändert. Diese Instrumente, Apparate und Geräte sind dazu bestimmt, die zu regelnde Größe auf einen vorgegebenen Wert zu bringen und ihn aufgrund fortlaufender oder periodischer Messungen des jeweiligen tatsächlichen Wertes gegen störende Einflüsse aufrechtzuerhalten; b) selbsttätige Regler für elektrische Größen und Instrumente, Apparate oder Geräte zum Regeln nicht elektrischer Größen, deren Arbeitsweise auf einer elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit der zu regelnden Größe ändert. Diese Instrumente, Apparate und Geräte sind dazu bestimmt, die zu regelnde Größe auf einen vorgegebenen Wert zu bringen und ihn aufgrund fortlaufender oder periodischer Messungen des jeweiligen tatsächlichen Wertes gegen störende Einflüsse aufrechtzuerhalten.
1. Als „elektronisch“ im Sinne der Unterpositionen 9015.30.10, 9025.80.40, 9026.10.21, 9026.10.29, 9026.20.20, 9026.80.20, 9027.10.10 und 9032.10.20 gelten Instrumente, Apparate und Geräte, die eine oder mehrere Waren der Position 8540, 8541 oder 8542 enthalten. Bei der Anwendung dieser Anmerkung bleiben jedoch solche Waren der Position 8540, 8541 oder 8542 unberücksichtigt, die nur eine Gleichrichterfunktion haben oder die zum Stromversorgungsteil der Instrumente, Apparate oder Geräte gehören.
2. Im Sinne der Unterposition 9021.10.10 bezeichnet der Ausdruck ‚orthopädische Apparate und Vorrichtungen‘ Apparate und Vorrichtungen, die im Unterschied zu Erzeugnissen, welche für verschiedene Zwecke verwendet werden können (beispielsweise Erzeugnisse für überbeanspruchte Gelenke, Bänder oder Sehnen, verursacht durch sportliche Aktivitäten oder Maschineschreiben, und Erzeugnisse, die lediglich – beispielsweise entzündungsbedingte – Schmerzen in dem beschädigten oder versehrten Körperteil lindern) besonders für einen bestimmten orthopädischen Zweck konzipiert sind. Die ‚orthopädischen Apparate und Vorrichtungen‘ müssen eine bestimmte Bewegung des beschädigten oder versehrten Körperteils (z. B. Gelenke, Bänder Sehnen) vollständig verhindern, sodass weitere Verletzungen oder körperliche Fehlbildungen oder auch eine Verschlimmerung solcher Verletzungen oder Fehlbildungen ausgeschlossen werden, was sie von anderen Erzeugnissen unterscheidet, die bestimmte Bewegungen zwar nicht verhindern können, aber dennoch aufgrund ihrer relativen Steifheit reflexartige Bewegungen (d. h. unbewusst ausgeführte Bewegungen) verhindern, beispielsweise flexible Schienen, Druckpelotten, nicht elastische Spinnstoffe, bewegungseinschränkende Klettverschlussbänder.
04Typische Waren
Typische Waren in Kapitel 90
390 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Kapitel 90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Medizinausrüstung – 9018.90.10.00.0
Sensor – 9026.20.20.00.0
Brille – 9004.90.10.00.0
Messgerät – 9030.31.00.90.0
Sonnenbrille – 9004.10.91.00.0
Temperatursensor – 9025.19.00.90.0
Vr-Headset – 9004.90.10.00.0
Regler – 9032.89.00.90.0
Beschleunigungssensor – 9031.80.80.00.0
Laser – 9013.20.00.00.0
Objektiv – 9002.11.00.90.0
Kamera-Ausrüstung – 9002.11.00.90.0
Mikroskop – 9011.80.00.00.0
Auto-Sensor – 9031.80.80.00.0
Wasserwaage – 9031.80.20.00.0
Wärmebildkamera – 9025.19.00.90.005Rechtsprechung
Einreihungsverordnungen und Urteile zu Kapitel 90
46 Einreihungsverordnungen, 29 Urteile und 19 CLASS-Stellungnahmen betreffen Kapitel 90. Die neuesten:
Einreihungsverordnungen (25)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2024/199816.07.2024 | Ein passiver optischer Splitter aus einem Kunststoffkasten mit einem Eingang und 32 Ausgängen, mit Kabeln aus optischen Fasern, wurde in die Warennummer 9013.80.40 eingereiht. | 9013.80.40 |
| 2023/249030.10.2023 | Ein Filter mit Wärme- und Feuchtigkeitstauscher, mit Kunststoffgehäuse und Glasfaser-Filtermaterial, wurde in die Warennummer 9033.00.90 eingereiht. | 9033.00.90 |
| 2022/152208.09.2022 | Eine Zusammenstellung für ein Wirbelsäulenfixationssystem aus Schrauben, Stäben, Platten, Haken und lateralen Konnektoren wurde in die Warennummer 9021.10.90 eingereiht. | 9021.10.90 |
| 2021/136806.08.2021 | Eine Clip-on-Kameralinse aus einer Glaslinse in Kunststofffassung mit Klemme für Kameras mit Einfachlinse in Smartphones und Tablets wurde in die Warennummer 9002.11.00 eingereiht. | 9002.11.00 |
| 2021/53122.03.2021 | Ein Objektivanschluss aus Metall und Kunststoff mit Bajonettverschluss, der vorn an einem digitalen Videokameraaufnahmegerät befestigt wird, wurde in die Warennummer 9002.11.00 eingereiht. | 9002.11.00 |
| 2018/120827.08.2018 | Ein sensorbasiertes analoges elektrisches Gerät zur Bestimmung und Messung des Sauerstoffgehalts wurde in die Warennummer 9027.10.10 eingereiht. | 9027.10.10 |
Urteile des EuGH (10)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-313/2503.06.2026 | Das Urteil T-313/25 legt die Ausdrücke „orthopädische Apparate und Vorrichtungen“ der Position 9021 aus. |
| C-631/2320.11.2025 | Das Urteil C-631/23 betrifft die Warennummer 9018.90.84 in den nacheinander geltenden Fassungen der Kombinierten Nomenklatur. |
| C-168/2327.06.2024 | Das Urteil C-168/23 legt die Warennummer 8544.70.00 für ein Kabel aus optischen Fasern aus. |
| C-706/2003.09.2021 | 1. Rn. 53 des Urteils vom 19. Dezember 2019, Amoena (C-677/18, EU:C:2019:1142), in seiner englischen Sprachfassung ist dahin auszulegen, dass — sich im ersten Satz dieser Randnummer die Wörter „them“ und „their“ auf Brustprothesen und das Wort „they“ auf … |
15 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Kapitel 90
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Positionen und Maßnahmen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Position
- Kombinierte Nomenklatur
- Positionen, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile