01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 9008?
Die Position wird in die Unterposition 9008.50 für Stehbildwerfer und fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate und in die Unterposition 9008.90 für Teile und Zubehör unterteilt. Die Unterposition 9008.50 wird mit der Zolltarifnummer 9008.50.00.00.0 angemeldet. Die Unterposition 9008.90 wird mit der Zolltarifnummer 9008.90.00.00.0 angemeldet.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 9008
Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 9008
Anmerkungen (1)
3. Die Bestimmungen der Anmerkungen 3 und 4 zu Abschnitt XVI gelten auch für dieses Kapitel.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 9008
Die zwei Warennummern der Position 9008 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20129008.50.00.00.0eingeführt · Stehbildwerfer; fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate
- 01.01.19729008.90.00.00.0eingeführt · Teile und Zubehör
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 9008
Welche Zolltarifnummer gilt für Stehbildwerfer und Teile in Position 9008?
Stehbildwerfer und fotografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate gehören in die Zolltarifnummer 9008.50.00.00.0, Teile und Zubehör in die Zolltarifnummer 9008.90.00.00.0. Beide Zolltarifnummern sind 11-stellig und stehen unter Position 9008.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen