01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0302.11.80?
Die Zolltarifnummern unter der Warennummer 0302.11.80 unterscheiden sich nach Art und Stückgewicht. Zolltarifnummer 0302.11.80.11.0 erfasst ganze Fische der Art Oncorhynchus mykiss mit Kopf, auch ohne Kiemen, auch ausgenommen, mit einem Stückgewicht von 1,2 kg oder weniger, sowie Fische der Art Oncorhynchus mykiss ohne Kopf, auch ohne Kiemen, auch ausgenommen, mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger. Zolltarifnummer 0302.11.80.19.0 erfasst die übrigen Regenbogenforellen dieser Warennummer, die nicht unter 0302.11.80.11.0 fallen. Zolltarifnummer 0302.11.80.90.0 erfasst die übrigen Forellen, die weder unter 0302.11.80.11.0 noch unter 0302.11.80.19.0 fallen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0302.11.80
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0302.11.80
Anmerkungen (3)
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0302.11.10 bis 0302.11.80 | Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster) Hierher gehören: 1. die Meerforelle (Salmo trutta trutta); 2. die Bachforelle (Salmo trutta fario); 3. die Seeforelle (Salmo trutta lacustris); 4. die Regenbogenforelle oder Amerikanische Forelle (Oncorhynchus mykiss); 5. die Cutthroat-Forelle … |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-406/2510.09.2026 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der auf den Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits anwendbaren Fassung … |
| C-38/9512.12.1996 | 1. Die in Artikel 20 der Verordnung (EWG) Nr. 3796/81 des Rates vom 29. Dezember 1981 über die gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse aufgeführten Tarifstellen 03.02 A I b und 03.02 A II a sind dahin auszulegen, daß das Verzeichnis der Arten … |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0302.11.80
Welche Zolltarifnummer gilt für Forellen unter der Warennummer 0302.11.80?
Fische der Art Oncorhynchus mykiss gehören in die Zolltarifnummer 0302.11.80.11.0, wenn sie mit Kopf, auch ohne Kiemen, auch ausgenommen, bis 1,2 kg wiegen, oder ohne Kopf, auch ohne Kiemen, auch ausgenommen, bis 1 kg. Übrige Regenbogenforellen gehören in 0302.11.80.19.0 und alle übrigen Forellen dieser Warennummer in 0302.11.80.90.0. Maßgeblich sind Art und Stückgewicht der Forelle.
Gilt bei der Einfuhr nach Ceuta eine Präferenzielle Aussetzung für die Warennummer 0302.11.80?
Ja, bei der Einfuhr nach Ceuta gilt für die Warennummer 0302.11.80 die Präferenzielle Aussetzung. Dieselbe Maßnahme gilt bei der Einfuhr nach Melilla.
Gelten für Forellen unter der Warennummer 0302.11.80 bei der Einfuhr amtliche Kontrollen?
Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern erfolgen amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle. Die Kontrolle gilt für alle Länder und ist an keine Bedingung geknüpft.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile