01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0302.89.90?
Unter der Warennummer 0302.89.90 richten sich die Zolltarifnummern nach der Fischart: 0302.89.90.30.0 erfasst Schnapper (Lutjanus purpureus) für die Verarbeitung, 0302.89.90.40.0 Fische der Art Kathetostoma giganteum und 0302.89.90.80.0 Gelbstriemen (Boops boops). Die Zolltarifnummer 0302.89.90.90.0 gilt für alle Fische, die nicht unter die Nummern davor fallen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0302.89.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 0302.89.90?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 0302.89.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0302.89.90
Anmerkungen (3)
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0302.89.90 | andere: Hierher gehören z. B. folgende Seefische: 1. der Franzosendorsch (Trisopterus luscus) und der Spärling oder Stintdorsch (Trisopterus esmarki); 2. die Ziegenbarsche (Serranus spp.) und die Zackenbarsche (Epinephelus spp.); 3. die Meerbarbe (Mullus barbatus) und die Streifenbarbe (Mullus surmuletus); 4. die Knurrhähne (Trigla spp., Eutrigla spp., Aspitrigla spp., Lepidotrigla spp. und Trigloporus spp.); 5. die … |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-406/2510.09.2026 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der auf den Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits anwendbaren Fassung … |
| C-38/9512.12.1996 | 1. Die in Artikel 20 der Verordnung (EWG) Nr. 3796/81 des Rates vom 29. Dezember 1981 über die gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse aufgeführten Tarifstellen 03.02 A I b und 03.02 A II a sind dahin auszulegen, daß das Verzeichnis der Arten … |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0302.89.90
Welche Zolltarifnummer gilt für Schnapper oder Gelbstriemen unter der Warennummer 0302.89.90?
Schnapper (Lutjanus purpureus) für die Verarbeitung gehört in 0302.89.90.30.0, Gelbstriemen (Boops boops) in 0302.89.90.80.0 und Fische der Art Kathetostoma giganteum in 0302.89.90.40.0. Alle übrigen Fische gehören in 0302.89.90.90.0.
Gibt es bei der Einfuhr unter der Warennummer 0302.89.90 Kontrollen an der Grenzkontrollstelle?
Ja, für alle Länder gelten bei der Einfuhr amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle. Für Waren aus Nordkorea gilt zusätzlich ein Einfuhrverbot.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
