01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0303.39.85?
Die Zolltarifnummern unter dieser Warennummer unterscheiden sich nach der Art des Plattfischs und nach der Verwendung. Scheefschnut bzw. Flügelbutt (Lepidorhombus spp.) gehört in die Zolltarifnummer 0303.39.85.10.0. Plattfisch (Limanda aspera, Lepidopsetta bilineata, Pleuronectes quadrituberculatus, Limanda ferruginea, Lepidopsetta polyxystra, Eopsetta jordani), zur Verarbeitung bestimmt, gehört in die Zolltarifnummer 0303.39.85.80.0. Die übrigen Plattfische, die nicht unter 0303.39.85.10.0 oder 0303.39.85.80.0 fallen, gehören in die Zolltarifnummer 0303.39.85.90.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0303.39.85
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0303.39.85
Anmerkungen (3)
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-56/0816.07.2009 | Die Kombinierte Nomenklatur für den Gemeinsamen Zolltarif in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. … |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0303.39.85
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 0303.39.85 gilt für Scheefschnut bzw. Flügelbutt?
Scheefschnut bzw. Flügelbutt (Lepidorhombus spp.) gehört in die Zolltarifnummer 0303.39.85.10.0. Plattfische der in der Nummer genannten Arten, zur Verarbeitung bestimmt, gehören in 0303.39.85.80.0.
Gilt bei der Einfuhr nach Ceuta für die Warennummer 0303.39.85 eine präferenzielle Aussetzung?
Ja, bei der Einfuhr nach Ceuta gilt für Waren unter der Warennummer 0303.39.85 eine präferenzielle Aussetzung. Dieselbe präferenzielle Aussetzung gilt bei der Einfuhr nach Melilla.
Unterliegt die Einfuhr der Warennummer 0303.39.85 amtlichen Kontrollen an der Grenzkontrollstelle?
Ja, für die Einfuhr unter der Warennummer 0303.39.85 gelten amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle für Einfuhren aus allen Ländern. Die Kontrollen betreffen die Einfuhr, nicht die Ausfuhr.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile