01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0303.89.90?
Die Zolltarifnummern unter 0303.89.90 unterscheiden sich nach der Fischart: 0303.89.90.12.0 erfasst Fische der Art Kathetostoma giganteum, 0303.89.90.22.0 Gelbstriemen (Boops boops). 0303.89.90.30.0 gilt für Rosa Kingklip (Genypterus capensis), die zur Verarbeitung bestimmt ist. 0303.89.90.92.0 erfasst andere Fische, die nicht unter die drei vorangehenden Zolltarifnummern fallen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0303.89.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 0303.89.90?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 0303.89.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0303.89.90
Anmerkungen (3)
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-56/0816.07.2009 | Die Kombinierte Nomenklatur für den Gemeinsamen Zolltarif in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. … |
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0303.89.90
Welche Zolltarifnummer gilt für gefrorene Fische unter der Warennummer 0303.89.90?
Die Zolltarifnummer richtet sich nach der Fischart: Gelbstriemen (Boops boops) gehören in 0303.89.90.22.0, Rosa Kingklip (Genypterus capensis) zur Verarbeitung in 0303.89.90.30.0. Fische der Art Kathetostoma giganteum fallen unter 0303.89.90.12.0, andere Fische, die nicht unter die drei vorangehenden Zolltarifnummern fallen, unter 0303.89.90.92.0.
Welche Einfuhrkontrollen gelten für gefrorene Fische unter der Warennummer 0303.89.90?
Bei der Einfuhr aus allen Ländern gelten amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle. Die Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei greift bei der Einfuhr nur für Waren, die unter die jeweilige Regelung fallen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
