01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0306.12.10?
Die Zolltarifnummer 0306.12.10.10.0 erfasst Hummer (Homarus americanus), gekocht. Unter dem Wortlaut „andere“ unterscheidet die Zolltarifnummer 0306.12.10.91.0 gekochte Hummer, die Zolltarifnummer 0306.12.10.99.0 erfasst die übrigen Hummer.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0306.12.10
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0306.12.10
Anmerkungen (4)
3. Nicht zu den Positionen 0305 bis 0308 gehören Mehl, Pulver und Pellets, genießbar (Position 0309).
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0306.12.10 bis 0306.12.90 | Hummer (Homarus spp.) Hummer sind Krebstiere mit großen Scheren. Nicht gekocht ist ihre Farbe dunkelblau mit weißer oder gelblicher Marmorierung; ihre Rotfärbung erscheint erst beim Kochen. Die verschiedenen Aufmachungen der Hummer sind die gleichen wie die der Langusten. |
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 3481/8920.11.1989 | Köpfe und Kopfansätze von Hummern, blanchiert oder in Wasser gekocht und gefroren, zum Herstellen von Suppen, Sossen und Krebsbutter, wurden in die Warennummer 0306.12.90 eingereiht. | 0306.12.90 |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0306.12.10
Welche Zolltarifnummer gilt für gekochten Hummer (Homarus americanus) unter der Warennummer 0306.12.10?
Gekochte Hummer der Art Homarus americanus gehören in die Zolltarifnummer 0306.12.10.10.0. Die Warennummer 0306.12.10 ist in drei Zolltarifnummern unterteilt.
Gilt für Hummer unter der Warennummer 0306.12.10 in Ceuta eine präferenzielle Aussetzung?
Ja, bei der Einfuhr nach Ceuta ist für diese Warennummer eine präferenzielle Aussetzung aufgeführt. Dieselbe Maßnahme ist für Melilla aufgeführt.
Ist bei der Einfuhr von Hummern unter der Warennummer 0306.12.10 eine amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle nötig?
Ja, für alle Länder ist bei der Einfuhr eine amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle aufgeführt. Für die Europäische Union gilt dieselbe Kontrolle.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile