01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0306.35.90?
Unter frisch (lebend oder nicht lebend) stehen die Zolltarifnummern 0306.35.90.12.0 und 0306.35.90.14.0 für Pandalus borealis beziehungsweise Pandalus montagui, jeweils in ihrem Panzer und zur Verarbeitung. Unter frisch (lebend oder nicht lebend) gelten 0306.35.90.20.0 für Garnelen zur Verarbeitung und 0306.35.90.30.0 für die übrigen. Unter andere stehen 0306.35.90.92.0 und 0306.35.90.93.0 für gekühlte Pandalus borealis beziehungsweise Pandalus montagui in ihrem Panzer zur Verarbeitung, 0306.35.90.96.0 für Garnelen zur Verarbeitung und 0306.35.90.99.0 für die übrigen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 8 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0306.35.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0306.35.90
Anmerkungen (4)
3. Nicht zu den Positionen 0305 bis 0308 gehören Mehl, Pulver und Pellets, genießbar (Position 0309).
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0306.35.10 bis 0306.36.90 | Kaltwassergarnelen (Pandalus spp., Crangon crangon); andere Garnelen Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 0306.16.91 bis 0306.17.99. |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0306.35.90
Welche Zolltarifnummer gilt für Kaltwassergarnelen unter der Warennummer 0306.35.90?
Die Zolltarifnummer richtet sich nach Ausführung und Art der Garnele: Pandalus borealis in ihrem Panzer zur Verarbeitung fällt unter 0306.35.90.12.0, Pandalus montagui in ihrem Panzer zur Verarbeitung unter 0306.35.90.14.0. Gekühlte Garnelen dieser Arten in ihrem Panzer zur Verarbeitung stehen unter 0306.35.90.92.0 und 0306.35.90.93.0.
Gilt für die Warennummer 0306.35.90 bei der Einfuhr eine präferenzielle Aussetzung für Ceuta oder Melilla?
Ja, bei der Einfuhr im Zusammenhang mit Ceuta und Melilla ist für diese Warennummer eine präferenzielle Aussetzung vorgesehen. Die Maßnahme ist auf diese beiden Gebiete beschränkt.
Welche Kontrollen gelten bei der Einfuhr unter der Warennummer 0306.35.90?
Bei der Einfuhr gelten für alle Länder amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle. Für Einfuhren aus Russland und Belarus gelten zusätzlich die Regime Russland-Sanktionen beziehungsweise Belarus-Sanktionen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission