01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0306.36.10?
Frische Garnelen (lebend oder nicht lebend) zur Verarbeitung gehören in die Zolltarifnummer 0306.36.10.11.0, andere frische Garnelen in die Zolltarifnummer 0306.36.10.19.0. Garnelen der Gruppe „andere“ zur Verarbeitung gehören in die Zolltarifnummer 0306.36.10.91.0, die übrigen in die Zolltarifnummer 0306.36.10.99.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0306.36.10
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0306.36.10
Anmerkungen (4)
3. Nicht zu den Positionen 0305 bis 0308 gehören Mehl, Pulver und Pellets, genießbar (Position 0309).
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0306.35.10 bis 0306.36.90 | Kaltwassergarnelen (Pandalus spp., Crangon crangon); andere Garnelen Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 0306.16.91 bis 0306.17.99. |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0306.36.10
Welche Zolltarifnummer gilt für Garnelen der Familie Pandalidae unter der Warennummer 0306.36.10?
Garnelen der Familie Pandalidae, andere als der Gattung Pandalus, gehören je nach Ausführung in eine von vier Zolltarifnummern. Frische Garnelen (lebend oder nicht lebend) zur Verarbeitung fallen unter 0306.36.10.11.0, andere frische unter 0306.36.10.19.0, Garnelen der Gruppe „andere“ zur Verarbeitung unter 0306.36.10.91.0 und die übrigen unter 0306.36.10.99.0.
Gilt bei der Einfuhr von Garnelen unter der Warennummer 0306.36.10 aus Ceuta eine präferenzielle Aussetzung?
Ja, bei der Einfuhr aus Ceuta gilt für diese Warennummer eine präferenzielle Aussetzung.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission