01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0306.95.30?
Die Zolltarifnummern unter der Warennummer 0306.95.30 unterscheiden sich nach Zubereitung und Verpackung. Die Zolltarifnummer 0306.95.30.10.0 umfasst an Bord gekochte Garnelen. Geräucherte, nicht weiter zubereitete Garnelen in unmittelbaren Umschließungen mit mehr als 2 kg Inhalt gehören in 0306.95.30.21.0, wenn sie zur Verarbeitung bestimmt sind, sonst in 0306.95.30.91.0. Alle übrigen Garnelen fallen in 0306.95.30.29.0 (zur Verarbeitung) oder 0306.95.30.99.0 (andere).
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0306.95.30
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0306.95.30
Anmerkungen (4)
3. Nicht zu den Positionen 0305 bis 0308 gehören Mehl, Pulver und Pellets, genießbar (Position 0309).
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0306.95.11 bis 0306.95.90 | Garnelen: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 0306.16.91 bis 0306.17.99 gelten sinngemäß. |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0306.95.30
Welche Zolltarifnummer gilt für Garnelen unter der Warennummer 0306.95.30?
Die Zolltarifnummer richtet sich nach Zubereitung und Verpackung der Garnelen. An Bord gekochte Garnelen gehören in 0306.95.30.10.0, geräucherte, nicht weiter zubereitete Garnelen in unmittelbaren Umschließungen mit mehr als 2 kg Inhalt in 0306.95.30.21.0, wenn sie zur Verarbeitung bestimmt sind, sonst in 0306.95.30.91.0.
Welche Einfuhrmaßnahme gilt für die Warennummer 0306.95.30 aus Ceuta?
Bei der Einfuhr aus Ceuta gilt für die Warennummer 0306.95.30 die präferenzielle Aussetzung. Dasselbe gilt für Melilla.
Welche Einfuhrkontrolle gilt für die Warennummer 0306.95.30 an der Grenze?
Bei der Einfuhr von Garnelen dieser Warennummer gelten amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle, und zwar für alle Länder.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission