01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0307.49.40?
Die Zolltarifnummer 0307.49.40.10.0 erfasst Loligo spp., die geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet sind. Die Zolltarifnummer 0307.49.40.90.0 erfasst Loligo spp., die nicht in diesem Sinn geräuchert sind. Beide Zolltarifnummern stehen unter der Warennummer 0307.49.40.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0307.49.40
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0307.49.40
Anmerkungen (4)
3. Nicht zu den Positionen 0305 bis 0308 gehören Mehl, Pulver und Pellets, genießbar (Position 0309).
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0307.49.40
Welche Zolltarifnummer gilt für geräucherte Loligo spp. unter der Warennummer 0307.49.40?
Geräucherte Loligo spp., auch vor oder während des Räucherns gegart, jedoch nicht weiter zubereitet, gehören in die Zolltarifnummer 0307.49.40.10.0. Alle übrigen Loligo spp. fallen unter 0307.49.40.90.0.
Gilt bei der Einfuhr von Loligo spp. unter der Warennummer 0307.49.40 eine Grenzkontrolle?
Ja, bei der Einfuhr unter der Warennummer 0307.49.40 gilt eine amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle für alle Länder. Als Geltungsbereich ist außerdem die Europäische Union genannt.
Gilt bei der Einfuhr von Loligo spp. aus Ceuta unter der Warennummer 0307.49.40 eine besondere Regelung?
Ja, für die Einfuhr aus Ceuta unter der Warennummer 0307.49.40 gilt eine präferenzielle Aussetzung. Für Melilla gilt unter derselben Warennummer ebenfalls eine präferenzielle Aussetzung.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung