01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0714.90.20?
Die Zolltarifnummer 0714.90.20.10.0 erfasst Arten, die zum menschlichen Verzehr verwendet werden, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 28 kg oder weniger, entweder frisch und ganz oder gefroren ohne Haut. Die Zolltarifnummer 0714.90.20.90.0 trägt die Bezeichnung „andere“ und erfasst, was nicht unter die Zolltarifnummer 0714.90.20.10.0 fällt.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 0714.90.20
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 0714.90.20
Anmerkungen (1)
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0714.90.20 | Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Stärkegehalt Hierher gehören: 1. die Wurzelstöcke von Pfeilwurz (Arrowroot), die je nach ihrem Ursprung zu verschiedenen Pflanzengattungen gehören, z. B. Maranta arundinacea, Maranta indica, Tacca pinnatifida und Canna edulis; 2. Salep-Wurzeln der verschiedenen Arten der Gattung Orchis; 3. nicht lebende Wurzeln von Dahlien und andere nicht … |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 0714.90.20
Welche Zolltarifnummer gilt für Pfeilwurz unter der Warennummer 0714.90.20?
Unter der Warennummer 0714.90.20 gibt es zwei Zolltarifnummern: 0714.90.20.10.0 für Arten zum menschlichen Verzehr in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 28 kg oder weniger, entweder frisch und ganz oder gefroren ohne Haut, und 0714.90.20.90.0 für alle anderen Fälle.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission