01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2903.49.30?
Die Zolltarifnummer 2903.49.30.10.0 erfasst Kohlenstofftetrafluorid (Tetrafluormethan, CAS RN 75-73-0), die Zolltarifnummer 2903.49.30.20.0 Perfluorethan (CAS RN 76-16-4). Die Zolltarifnummer 2903.49.30.90.0 mit „andere“ erfasst die übrigen perfluorierten Derivate, die weder Kohlenstofftetrafluorid noch Perfluorethan sind.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 2903.49.30
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 2903.49.30
Anmerkungen (4)
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 2903.49.30
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 2903.49.30 gilt für Tetrafluormethan oder Perfluorethan?
Kohlenstofftetrafluorid (Tetrafluormethan, CAS RN 75-73-0) gehört in die Zolltarifnummer 2903.49.30.10.0, Perfluorethan (CAS RN 76-16-4) in die Zolltarifnummer 2903.49.30.20.0. Alle übrigen perfluorierten Derivate fallen unter die Zolltarifnummer 2903.49.30.90.0 mit „andere“.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung