01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2926.90.70?
Die Zolltarifnummern darunter unterscheiden sich nach dem benannten Stoff, etwa 2926.90.70.22.0 für Acetonitril oder 2926.90.70.70.0 für Methacrylonitril. Manche Stoffe sind nur mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr erfasst, etwa 2926.90.70.24.0. Die Zolltarifnummer 2926.90.70.90.0 erfasst als „andere“ alle Stoffe, die die übrigen Nummern nicht nennen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 26 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 2926.90.70
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 2926.90.70?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 2926.90.70. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 2926.90.70
Anmerkungen (4)
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Positionen dieses Kapitels in Betracht, so ist es der letzten dieser Positionen zuzuweisen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
1. Innerhalb einer Position dieses Kapitels sind die Derivate einer chemischen Verbindung (oder einer Gruppe chemischer Verbindungen) derselben Unterposition wie diese Verbindung (oder Gruppe von Verbindungen) zuzuweisen, wenn sie nicht durch eine andere Unterposition genauer erfasst werden und in der gleichen Gliederungsstufe von Unterpositionen keine Unterposition „andere“ besteht.
2. Anmerkung 3 zu Kapitel 29 ist nicht anwendbar auf Unterpositionen dieses Kapitels.
05Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 2926.90.70
Zum 01.01.2026 wurden zwei Zolltarifnummern neu eingeführt. Die übrigen 24 Zolltarifnummern blieben unverändert.
- 01.01.20262926.90.70.34.0neu eingeführt · 2,3,3,3-Tetrafluor-2-(trifluormethyl)propannitril (CAS RN 42532-60-5) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr
- 01.01.20262926.90.70.36.0neu eingeführt · 3,4-Dimethoxybicyclo[4.2.0]octa-1,3,5,-trien-7-carbonitril (CAS RN 35202-54-1) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 2926.90.70
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 2926.90.70 gilt für Acetonitril?
Acetonitril gehört in die Zolltarifnummer 2926.90.70.22.0. Die Zolltarifnummer nennt Acetonitril mit der CAS RN 75-05-8.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
