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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzung

Warennummer 4403.23.10 – Sägerundholz aus Tanne oder Fichte

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Die Warennummer 4403.23.10 erfasst Sägerundholz aus Tannen- und Fichtenholz mit einem kleinsten Durchmesser von 15 cm oder mehr in Unterposition 4403.23 unter der Gruppenzeile „anderes, von Nadelholz“ der Position 4403. Sie grenzt sich von der Warennummer 4403.23.90 mit dem Wortlaut „anderes“ durch den Wortlaut „Sägerundholz“ ab. Darunter entscheidet allein die Ausfuhr aus der Russischen Föderation über die Zolltarifnummer.

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Gehört Ihr Sägerundholz zur Warennummer 4403.23.10?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 4403.23.10?

Die Zolltarifnummer 4403.23.10.10.0 gilt für Sägerundholz, das aus der Russischen Föderation gemäß Verordnung (EU) Nr. 498/2012 der Kommission ausgeführt wird. Die Zolltarifnummer 4403.23.10.90.0 gilt für Sägerundholz, das nicht aus der Russischen Föderation gemäß Verordnung (EU) Nr. 498/2012 der Kommission ausgeführt wird.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittHolz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbmacherwaren
KapitelHolz und Holzwaren; Holzkohle
PositionRohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet
anderes, von Nadelholz
UnterpositionTannenholz der Art "Abies spp." und Fichtenholz der Art "Picea spp.", dessen kleinster Durchmesser 15 cm oder mehr beträgt
Kombinierte NomenklaturSägerundholzDiese Seite
Zolltarifnummeraus der Russischen Föderation gemäß Verordnung (EU) Nr. 498/2012 der Kommission ausgeführt
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Zolltarifnummeranderes
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Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 4403.23.10

verbotenEinfuhrverbot · IndonesienEinfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · RusslandEinfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · TürkeiEinfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle Drittländer außer Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Färöer, Georgien, Island, Liechtenstein, Moldau, Republik, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, San Marino, Serbien, Schweiz, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Russland (teilweise)Einfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle LänderEinfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderEinfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 4403.23.10

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 44, Anmerkung 2
2. „Verdichtetes Holz“ im Sinne dieses Kapitels ist massives oder aus Lagen zusammengesetztes Holz, das chemisch oder physikalisch behandelt ist (bei Holz aus zusammengesetzten Lagen in stärkerem Maße als es für einen guten Zusammenhalt notwendig ist) und dessen Dichte, Härte und Widerstandsfähigkeit gegen mechanische, chemische oder elektrische Einflüsse hierdurch deutlich erhöht sind.
Wortlaut · Kapitel 44, Anmerkung 6
6. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 und gegenteiliger Bestimmungen ist jede Bezugnahme auf „Holz“ in einer Position dieses Kapitels auch auf Bambus und andere holzige Stoffe anwendbar.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
4403.23.10Sägerundholz: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 4403.21.10.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 4403.23.10

Welche Zolltarifnummer gilt für Sägerundholz unter der Warennummer 4403.23.10?

Für Sägerundholz, das aus der Russischen Föderation gemäß Verordnung (EU) Nr. 498/2012 der Kommission ausgeführt wird, gilt die Zolltarifnummer 4403.23.10.10.0. Für Sägerundholz, das nicht so ausgeführt wird, gilt die Zolltarifnummer 4403.23.10.90.0.

Gilt bei der Einfuhr von Sägerundholz unter der Warennummer 4403.23.10 eine Pflanzengesundheitskontrolle?

Ja, bei der Einfuhr von Sägerundholz unter der Warennummer 4403.23.10 gilt eine Pflanzengesundheitskontrolle, unter anderem für Einfuhren aus Russland und der Türkei. Außerdem gilt sie für Einfuhren aus allen Ländern.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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