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Kombinierte Nomenklatur · EUZollkontingentRegistrierung

Warennummer 7018.10.90 – Glasperlen und ähnliche Glaskurzwaren

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer erfasst die übrigen Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnlichen Glaskurzwaren der Unterposition 7018.10, die nicht unter eine andere Nummer dieser Unterposition fallen. Bestimmte geschliffene und mechanisch polierte Glasausführungen, etwa Straß-Rosetten oder Gehänge aus farblosem Glas, gehören in die Zolltarifnummer 7018.10.11.00.0, Nachahmungen von Perlen in die Zolltarifnummer 7018.10.30.00.0. Unter der Unterposition 7018.10 richten sich die Zolltarifnummern nach der Ausführung der Ware, unter der Warennummer 7018.10.90 unterscheidet die Zolltarifnummer 7018.10.90.10.0 nach einem Durchmesser von 2 mm oder weniger.

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Welche Zolltarifnummer gilt für Ihre Glasperle aus Position 7018?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 7018.10.90?

Unter der Warennummer 7018.10.90 gibt es zwei Zolltarifnummern. Die Zolltarifnummer 7018.10.90.10.0 gilt für Waren mit einem Durchmesser von 2 mm oder weniger, auf der Oberfläche beschichtet oder unbeschichtet, unabhängig von Verwendungszweck oder Herstellungsverfahren. Die Zolltarifnummer 7018.10.90.90.0 erfasst alle übrigen Waren dieser Warennummer.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelGlas und Glaswaren
PositionGlasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas …
UnterpositionGlasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
Zolltarifnummermit einem Durchmesser von 2 mm oder weniger, auf der Oberfläche beschichtet oder unbeschichtet, unabhängig von Verwendungszweck oder Herstellungsverfahren
3 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
3 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 7018.10.90

PflichtRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) · ChinaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 7018.10.90

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 70, Anmerkung 5
5. Als „Glas“ im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
7018.10.90andere: Hierher gehören z. B. Nachahmungen von Korallen, Kügelchen und Cabochons (andere als Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen) für Hutnadelköpfe, Anhänger von Ohrklipsen und Glasröhrchen zum Herstellen von Fransen. Wegen der Abgrenzung zwischen Glasröhrchen dieser Unterposition und den im Sinne der Unterpositionen 7018.10.11 und 7018.10.19 als Glasperlen geltenden Röhrchen wird auf die …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2080/9116.07.1991Geschliffene Rosetten aus farblosem Glas („Straß“) in Form eines Rechtecks wurden in die Warennummer 7018.10.11 eingereiht.7018.10.11

04Verlauf

Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 7018.10.90

Zum 16.07.2026 wurden zwei Zolltarifnummern neu eingeführt.

  1. 16.07.20267018.10.90.10.0neu eingeführt · mit einem Durchmesser von 2 mm oder weniger, auf der Oberfläche beschichtet oder unbeschichtet, unabhängig von Verwendungszweck oder Herstellungsverfahren
  2. 16.07.20267018.10.90.90.0neu eingeführt · andere

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 7018.10.90

Welche Zolltarifnummer gilt für Glaskurzwaren mit einem Durchmesser von 2 mm oder weniger unter der Warennummer 7018.10.90?

Glaskurzwaren unter der Warennummer 7018.10.90 mit einem Durchmesser von 2 mm oder weniger gehören in die Zolltarifnummer 7018.10.90.10.0, ob auf der Oberfläche beschichtet oder unbeschichtet. Alle übrigen Waren dieser Warennummer gehören in die Zolltarifnummer 7018.10.90.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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