01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 7018.90.90?
Die Zolltarifnummer 7018.90.90.10.0 erfasst Waren mit einem Durchmesser von 2 mm oder weniger, auf der Oberfläche beschichtet oder unbeschichtet, unabhängig von Verwendungszweck oder Herstellungsverfahren. Die Zolltarifnummer 7018.90.90.90.0 erfasst alle übrigen Waren dieser Warennummer.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 7018.90.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 7018.90.90
Anmerkungen (1)
5. Als „Glas“ im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 7018.90.90 | andere: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 7018 des HS, zweiter Absatz Buchstabe G, beschriebenen Waren. |
04Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 7018.90.90
Zum 16.07.2026 wurden zwei Zolltarifnummern neu eingeführt.
- 16.07.20267018.90.90.10.0neu eingeführt · mit einem Durchmesser von 2 mm oder weniger, auf der Oberfläche beschichtet oder unbeschichtet, unabhängig von Verwendungszweck oder Herstellungsverfahren
- 16.07.20267018.90.90.90.0neu eingeführt · andere
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission