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Warennummer 7019.62.10 – Glasseidenabfälle und Ausschuss

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehören Abfälle und Ausschuss aus anderen geschlossenen Flächenerzeugnissen aus Glasseidensträngen (Rovings), die zur Position 7019 gehören. Die Warennummer 7019.62.90 erfasst mit „andere“ alle übrigen Erzeugnisse der Unterposition 7019.62, die nicht unter „Abfälle und Ausschuss“ fallen. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach dem Versandland und danach, ob Erzeugnisse aus gewebten und/oder genähten Endlosglasfaserrovings oder -garnen vorliegen.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Glasfaserabfall zur Warennummer 7019.62.10?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 7019.62.10?

Die Zolltarifnummer 7019.62.10.81.0 gilt für Versand aus Marokko und die Zolltarifnummer 7019.62.10.83.0 für Versand aus der Turkei, jeweils für Erzeugnisse aus gewebten und/oder genähten Endlosglasfaserrovings oder -garnen, ausgenommen imprägnierte oder vorimprägnierte Waren (Prepregs). Die Zolltarifnummer 7019.62.10.84.0 erfasst dieselben Erzeugnisse bei anderem Versandland als Marokko und der Turkei. Die Zolltarifnummer 7019.62.10.85.0 erfasst alle übrigen Fälle, die die Nummern davor nicht erfassen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelGlas und Glaswaren
PositionGlasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe)
mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse
Unterpositionandere geschlossene Flächenerzeugnisse aus Glasseidensträngen (Rovings)
Kombinierte NomenklaturAbfälle und AusschussDiese Seite
Erzeugnisse aus gewebten und/oder genähten Endlosglasfaserrovings oder -garnen, ausgenommen Waren, die imprägniert oder vorimprägniert (Prepregs) sind
Zolltarifnummerversandt aus Marokko
5 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerversandt aus der Turkei
5 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
5 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
5 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 7019.62.10

erhöht den ZollAntidumpingzoll · bei Versand aus Marokko oder der TürkeiFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.69 %
erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.69 %
erhöht den ZollAntidumpingzoll · ÄgyptenFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.33,1 %
erhöht den ZollAusgleichszoll · bei Versand aus Marokko oder der TürkeiFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.30,7 %
erhöht den ZollAusgleichszoll · ChinaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.30,7 %
erhöht den ZollAusgleichszoll · ÄgyptenFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.10,9 %
KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 7019.62.10

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 70, Anmerkung 4
4. Als „Glaswolle“ im Sinne der Position 7019 gelten: a) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von 60 GHT oder mehr; b) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von weniger als 60 GHT, jedoch mit einem Gehalt an Alkalioxiden (K2O oder Na2O) von mehr als 5 GHT oder mit einem Gehalt an Bortrioxid (B2O3) von mehr als 2 GHT. Mineralische Wollen, welche die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 6806.
Wortlaut · Kapitel 70, Anmerkung 5
5. Als „Glas“ im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 7019.62.10

Welche Zolltarifnummer gilt für Abfälle und Ausschuss unter der Warennummer 7019.62.10?

Die Zolltarifnummer richtet sich nach dem Versandland und nach dem Warenwortlaut. Erzeugnisse aus gewebten und/oder genähten Endlosglasfaserrovings oder -garnen, ausgenommen imprägnierte oder vorimprägnierte Waren (Prepregs), gehören bei Versand aus Marokko in 7019.62.10.81.0, bei Versand aus der Turkei in 7019.62.10.83.0 und bei anderem Versandland in 7019.62.10.84.0. Alle übrigen Fälle dieser Warennummer fallen unter 7019.62.10.85.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

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