01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 7019.62.10?
Die Zolltarifnummer 7019.62.10.81.0 gilt für Versand aus Marokko und die Zolltarifnummer 7019.62.10.83.0 für Versand aus der Turkei, jeweils für Erzeugnisse aus gewebten und/oder genähten Endlosglasfaserrovings oder -garnen, ausgenommen imprägnierte oder vorimprägnierte Waren (Prepregs). Die Zolltarifnummer 7019.62.10.84.0 erfasst dieselben Erzeugnisse bei anderem Versandland als Marokko und der Turkei. Die Zolltarifnummer 7019.62.10.85.0 erfasst alle übrigen Fälle, die die Nummern davor nicht erfassen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 7019.62.10
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 7019.62.10
Anmerkungen (2)
4. Als „Glaswolle“ im Sinne der Position 7019 gelten: a) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von 60 GHT oder mehr; b) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von weniger als 60 GHT, jedoch mit einem Gehalt an Alkalioxiden (K2O oder Na2O) von mehr als 5 GHT oder mit einem Gehalt an Bortrioxid (B2O3) von mehr als 2 GHT. Mineralische Wollen, welche die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 6806.
5. Als „Glas“ im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 7019.62.10
Welche Zolltarifnummer gilt für Abfälle und Ausschuss unter der Warennummer 7019.62.10?
Die Zolltarifnummer richtet sich nach dem Versandland und nach dem Warenwortlaut. Erzeugnisse aus gewebten und/oder genähten Endlosglasfaserrovings oder -garnen, ausgenommen imprägnierte oder vorimprägnierte Waren (Prepregs), gehören bei Versand aus Marokko in 7019.62.10.81.0, bei Versand aus der Turkei in 7019.62.10.83.0 und bei anderem Versandland in 7019.62.10.84.0. Alle übrigen Fälle dieser Warennummer fallen unter 7019.62.10.85.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung