01Tarifbaum
Wo stand 8412.90.80 im Zolltarif?
Bis 31.12.2025 stand 8412.90.80 unter „Andere Motoren und Kraftmaschinen“. Seit 2026 teilen sich die zwei Nachfolger diesen Platz.
02Nachfolger
Welche Warennummer gilt jetzt statt 8412.90.80?
Stammdaten prüfen
Steht 8412.90.80 noch in Ihrem Artikelstamm?
Laden Sie Ihre Liste hoch. Unser Werkzeug ordnet jedem Artikel die gültige Nachfolgenummer mit Begründung zu.
03Praxis
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Sie die Warennummer 8412.90.80 noch in Stammdaten oder Zollanmeldungen führen, prüfen Sie, ob Ihre Ware ein Rotorblatt einer Windkraftanlage ist, und wählen Sie dann die Nachfolgenummer 8412.90.60 oder 8412.90.70. Eine vZTA zur alten Nummer verliert ihre Gültigkeit, wenn sie wegen einer Änderung der Nomenklatur nicht mehr dem geltenden Recht entspricht (Art. 34 Abs. 1 Buchst. a Zollkodex der Union).
04Verlauf
Verlauf von 8412.90.80
Die Nummer galt 20 Jahre.
- 01.01.20268412.90.60neu eingeführt · „Rotorblätter von Windkraftanlagen“ · aus 8412.90.80
- 01.01.20268412.90.70neu eingeführt
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 8412.90.80
Welche Nummer gilt jetzt statt der Warennummer 8412.90.80?
Für Rotorblätter von Windkraftanlagen gilt seit dem 01.01.2026 die Warennummer 8412.90.60, für andere Teile die Warennummer 8412.90.70. Die Warennummer 8412.90.80 gilt seit dem 01.01.2026 nicht mehr.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Kombinierte Nomenklatur
- Fassungen 2006 bis 2026, Wortlaut und Korrelation
- Zollkodex der Union
- Art. 34 Abs. 1 Buchst. a zur Gültigkeit von vZTA
- EU-TARIC
- Nachfolgenummern und ihre Maßnahmen