01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 9020.00.10?
Die Warennummer 9020.00.10 wird in zwei Zolltarifnummern unterteilt. Die Zolltarifnummer 9020.00.10.10.0 gilt für Gasmasken für zivile Luftfahrzeuge. Die Zolltarifnummer 9020.00.10.90.0 trägt die Bezeichnung „andere“ und erfasst Gasmasken, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 9020.00.10
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 9020.00.10?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 9020.00.10. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 9020.00.10
Anmerkungen (1)
3. Die Bestimmungen der Anmerkungen 3 und 4 zu Abschnitt XVI gelten auch für dieses Kapitel.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 9020.00.10
Welche Zolltarifnummer gilt für Gasmasken unter der Warennummer 9020.00.10?
Gasmasken für zivile Luftfahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 9020.00.10.10.0, alle anderen Gasmasken in die Zolltarifnummer 9020.00.10.90.0. Maßgeblich ist, ob die Gasmaske für zivile Luftfahrzeuge bestimmt ist.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
