01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0306.39.10.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0306.396-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0306.39.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0306.39.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0306.39.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0306.39.10.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0306.39.10.00.0?
- ×gefroren0306.11, 0306.12, 0306.14, 0306.15.00.00.0 und 3 weitere
- ×andere, also nicht: lebend, frisch oder gekühlt0306.91.00.00.0, 0306.92, 0306.93, 0306.94.00.00.0 und 2 weitere
- ×Langusten (Palinurus spp., Panulirus spp., Jasus spp.)0306.31
- ×Hummer (Homarus spp.)0306.32
- ×Krabben0306.33
- ×Kaisergranate (Nephrops norvegicus)0306.34.00.00.0
- ×Kaltwassergarnelen (Pandalus spp., Crangon crangon)0306.35
- ×andere Garnelen0306.36
- ×andere, also nicht: Süßwasserkrebse0306.39.90
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0306.39.10.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 0306.39.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 0306.39.10.00.0 | Süßwasserkrebse |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0306.39.10 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 0306.39.10.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 0306.39.10.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0306.39.10.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 7,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 2,6 % |
| EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) | 2,2 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0306.39.10.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0306.39.10.00.0
Anmerkungen (1)
3. Nicht zu den Positionen 0305 bis 0308 gehören Mehl, Pulver und Pellets, genießbar (Position 0309).
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0306.39.10 | Süßwasserkrebse: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 0306.19.10. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 03 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 0306.39.10
- 01.01.20170306.39.10neu eingeführt · „Süßwasserkrebse“ · aus 30 Vorgängern
- 01.01.20170306.39.10.00.0neu eingeführt · „Süßwasserkrebse“ · aus 30 Vorgängern
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0306.39.10.00.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Flusskrebse unter 0306.39.10?
Flusskrebse gehören in die Zolltarifnummer 0306.39.10.00.0, wenn sie lebend, frisch oder gekühlt sind.
Welche Veterinärkontrolle gilt bei der Einfuhr von Süßwasserkrebsen unter 0306.39.10?
Bei der Einfuhr gilt die Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle. Als Unterlagen sind das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Tiere (GGED-A) und das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) genannt. Für Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken gilt eine Ausnahme nach Artikel 3 und 4 der Verordnung 2019/2122.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
