01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1001.19.00.20.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1001.196-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1001.19.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1001.19.00.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1001.19.00.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1001.19.00.20.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1001.19.00.20.0?
- ×andere, also nicht: Hartweizen1001.91, 1001.99
- ×zur Aussaat1001.11.00.00.0
- ×Hartweizen hoher Qualität1001.19.00.12.0, 1001.19.00.18.0
- ×Hartweizen niederer Qualität1001.19.00.30.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1001.19.00.20.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1001.19.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 1001.19.00.12.0 | Hartweizen mit - einem spezifischen Gewicht von mindestens 80 kg/hl, - höchstens 20,0 % Körnern ohne glasiges Aussehen, - nicht … | Zollkontingent |
| 1001.19.00.18.0 | andere | Zollkontingent |
| 1001.19.00.20.0 | Hartweizen mittlerer Qualitätdiese Seite | – |
| 1001.19.00.30.0 | Hartweizen niederer Qualität | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1001.19.00 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| BEBTIDT.50.015.670Belgien | Weizenkörner der Sorte Triticum, Art turgidum ssp. Turanicum (ein Tetraploid mit 28 Chromosomen), sogenannter … | 18.06.2027 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1001.19.00.20.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Der Drittlandszollsatz gilt nur unter Bedingungen: 148,00 EUR je t für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0,00 EUR je t.
Präferenzen
Statt 148,00 EUR je t mit Unterlage Y155; sonst 0,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 40 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Israel und Türkei. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Chile | 111,00 EUR je t |
| Neuseeland | 37,00 EUR je t |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1001.19.00.20.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1001.19.00.20.0
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1001.11.00 bis 1001.19.00 | Hartweizen: Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 10 und die Erläuterungen zu Position 1001 des HS, erster Absatz Ziffer 2. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 10 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1001.19.00
- 01.01.20121001.19.00neu eingeführt · aus 1001.10.00
- 01.01.20121001.19.00.12.0neu eingeführt · „Hartweizen mit - einem spezifischen Gewicht von mindestens 80 kg/hl, - höchstens 20,0 % Körnern ohne glasiges Aussehen, - nicht …“ · aus 1001.10.00, 1001.90.10, 1001.90.91, 1001.90.99 (14 Unterteilungen)
- 01.01.20121001.19.00.18.0neu eingeführt · aus 1001.10.00, 1001.90.10, 1001.90.91, 1001.90.99 (14 Unterteilungen)
- 01.01.20121001.19.00.20.0neu eingeführt · „Hartweizen mittlerer Qualität“ · aus 1001.10.00, 1001.90.10, 1001.90.91, 1001.90.99 (14 Unterteilungen)
- 01.01.20121001.19.00.30.0neu eingeführt · „Hartweizen niederer Qualität“ · aus 1001.10.00, 1001.90.10, 1001.90.91, 1001.90.99 (14 Unterteilungen)
- 01.01.20171001.19.00.20.0aufgehoben · aufgeteilt in 1001.19.00
- 01.01.20171001.19.00.30.0aufgehoben · aufgeteilt in 1001.19.00
- 20.05.20171001.19.00.20.0neu eingeführt · „Hartweizen mittlerer Qualität“ · aus 1001.19.00
- 20.05.20171001.19.00.30.0neu eingeführt · „Hartweizen niederer Qualität“ · aus 1001.19.00
- 01.01.20211001.19.00.12.0Wortlaut geändert · „Hartweizen mit - einem spezifischen Gewicht von mindestens 80 kg/hl, - höchstens 20,0 % Körnern ohne glasiges Aussehen, - nicht …“ · vorher „Hartweizen mit - einem spezifischen Gewicht von mindestens 80 kg/hl, - höchstens 20,0 % Körnern ohne glasiges Aussehen, - nicht einwandfreiem Grundgetreide von höchstens 10,0 %, davon höchstens 7,0 % Bruchkorn und/oder überhitzte Körner, höchstens 2,0 % Schädlingsfraß, höchstens 5,0 % fusariumbefallene und/oder fleckige Körner und höchstens 0,5 % Auswuchs, - einem Schwarzbesatz von höchstens 1,0 %, - einer Fallzeit nach Hagberg von mindestens 250“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1001.19.00.20.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Hartweizen mittlerer Qualität unter 1001.19.00?
Die Zolltarifnummer 1001.19.00.20.0 gilt für Hartweizen mittlerer Qualität. Hartweizen hoher Qualität gehört in 1001.19.00.12.0 oder 1001.19.00.18.0, Hartweizen niederer Qualität in 1001.19.00.30.0.
Gilt für Hartweizen mittlerer Qualität aus Belarus ein Drittlandszoll?
Ja, bei der Einfuhr aus Belarus gilt für Hartweizen mittlerer Qualität ein Drittlandszoll. Sein Satz hängt von einer Bedingung oder Unterlage ab.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission