01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2308.00.40.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2308.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2308.00.408-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2308.00.40.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2308.00.40.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2308.00.40.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2308.00.40.10.0?
- ×Traubentrester2308.00.11.00.0, 2308.00.19.00.0
- ×andere, also nicht: Eicheln und Rosskastanien; Trester (ausgenommen Traubentrester)2308.00.90.00.0
- ×andere, also nicht: Zitrustrester2308.00.40.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2308.00.40.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2308.00.40
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2308.00.40.10.0 | Zitrustresterdiese Seite |
| 2308.00.40.90.0 | andere |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2308.00.40 eingereiht
6 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI18326/26-1Deutschland | Antragsangaben: Zitrusfaser, hergestellt aus entpektinisiertem Zitrustrester, in Form eines feinen, cremefarbenen … | 22.10.2029 |
| DEBTI52409/24-1Deutschland | Antragsangaben: Hundesnack aus entsafteten/ausgepressten, getrockneten Möhrenschnipseln. Beschaffenheit des vorgelegten … | 24.08.2028 |
| DEBTI10250/24-1Deutschland | Antragsangaben: getrockneter Himbeertrester, nicht gereinigt. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: vorwiegend … | 12.01.2028 |
| DEBTI49827/23-1Deutschland | Antragsangaben: Zitrusfruchtzellen. Die Ware ist zum Verzehr und zur Herstellung von Fruchtsäften und Nektaren … | 13.12.2026 |
| DEBTI49349/23-1Deutschland | Antragsangaben: Zitrusfruchtzellen. Die Ware ist zum Verzehr und zur Herstellung von Fruchtsäften und Nektaren … | 13.12.2026 |
| BEBTIDT.50.026.347Belgien | Es handelt sich um Orangenzellen, die in gefrorenem Zustand gelagert und transportiert werden. Orangenzellen sind die … | 14.10.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2308.00.90 | 33 | Antragsangaben: Petersilienstiele getrocknet, zerkleinert. Getrocknete Petersilienstiele sind kein getrocknetes Gemüse im Sinne der Postion 0712 der KN und grundsätzlich zur Fütterung geeignet. … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2308.00.40.10.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 2308.00.40.10.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2308.00.40.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2308.00.40.10.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2308.00.40.10.0
Anmerkungen (1)
3. Für die Anwendung der Unterpositionen 2307.00.11, 2307.00.19, 2308.00.11 und 2308.00.19 versteht man jeweils unter: — vorhandenem Alkoholgehalt (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; — potenziellem Alkoholgehalt (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die durch vollständiges Vergären des in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zuckers gebildet werden können; — Gesamtalkoholgehalt (in % mas) die Summe des vorhandenen Alkoholgehalts und des potenziellen Alkoholgehalts; — % mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2308.00.40 | Eicheln und Rosskastanien; Trester (ausgenommen Traubentrester) Zum Trester gehören z. B. auch so genannte „Orangenzellen“, das sind Erzeugnisse aus Orangenteilen, die beim Auspressen der Orangen zunächst in den Saft gelangen und später abgesiebt werden und die fast keine Anteile von Fruchtfleisch oder Fruchtsaft enthalten, sondern zum größten Teil aus Zellhäuten und Albedo bestehen. Diese Erzeugnisse sind als … |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-144/1503.03.2016 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 948/2009 der Kommission vom 30. … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 23 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 2308.00.40
- 01.01.20022308.00.40neu eingeführt · „Eicheln und Rosskastanien; Trester (ausgenommen Traubentrester)“ · aus 2308.10.00, 2308.90.11, 2308.90.19, 2308.90.30, 2308.90.90
- 01.07.20082308.00.40unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2308.00.40
- 01.07.20082308.00.40.10.0neu eingeführt · „Zitrustrester“ · aus 2308.00.40
- 01.07.20082308.00.40.90.0neu eingeführt · aus 2308.00.40
- 01.01.20192308.00.40wieder anmeldefähig · aus 2308.00.40
- 01.01.20192308.00.40.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 2308.00.40
- 01.01.20192308.00.40.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 2308.00.40
- 01.03.20202308.00.40unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2308.00.40
- 01.03.20202308.00.40.10.0neu eingeführt · „Zitrustrester“ · aus 2308.00.40
- 01.03.20202308.00.40.90.0neu eingeführt · aus 2308.00.40
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2308.00.40.10.0
Fällt auf Zitrustrester mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll an?
Ja, für Zitrustrester mit Ursprung Russland gilt der Zusatzzoll. Für Zitrustrester anderen Ursprungs gilt er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
