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Zolltarifnummer 2401.30.00.00.0 – Tabakabfälle aus Blattbearbeitung

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

24Kapitel01Position30HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Tabakabfälle, also Abfälle, die bei der Bearbeitung von Tabakblättern anfallen, etwa Rippen, Siftings oder Tabakstaub. Tabak, nicht entrippt, gehört in die Unterposition 2401.10, Tabak, teilweise oder ganz entrippt, in die Unterposition 2401.20. Typische Waren sind Endabschnitte von Zigarren und getrocknete Tabakrippenstücke.

Typische Waren:Endabschnitte von ZigarrenGetrocknete TabakrippenstückeTabakrippenTabakstängel

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2401.30.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelTabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe; Erzeugnisse, auch nikotinhaltig, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sind
PositionTabak, unverarbeitet; Tabakabfälle
UnterpositionTabak, nicht entrippt
UnterpositionTabak, teilweise oder ganz entrippt
ZolltarifnummerTabakabfälleDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2401.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2401.30.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2401.30.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2401.30.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2401.30.00.00.0?

Kapitel 24 Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe … › 2401 Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle
✓TabakabfälleDie Ware muss ein Abfall sein, der bei der Bearbeitung von Tabakblättern anfällt, etwa Kirinti, Broquelins, Scraps, Siftings oder Coupures aus der Zigarrenherstellung. Tabakabfall, der als Rauchtabak, Kautabak, Schnupftabak oder Tabakmehl aufbereitet ist oder ohne weitere Bearbeitung so verwendbar ist, gehört nicht hierher.
2401.30.00.00.0Tabakabfälle aus Blattbearbeitung

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2401.30.00.00.0?

  • ×Tabak, nicht entrippt2401.10
  • ×Tabak, teilweise oder ganz entrippt2401.20

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2401.30.00

ZolltarifnummerWortlaut
2401.30.00.00.0Tabakabfälle

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2401.30.00 eingereiht

4 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland2
Polen1
Schweden1
vZTAWareGültig bis
DEBTI35349/25-1DeutschlandNach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um ca. 3,6 bis 4 cm lange und …28.09.2028
DEBTI41915/23-1DeutschlandNach den Antragsangaben sowie der vorliegenden Warenprobe handelt es sich überwiegend um mittel- bis dunkelbraune …20.03.2027
PLBTIWIT-2026-000586PolenTabakrippen (von der Blattspreite getrennte Teile der Hauptnerven von Tabakblättern) mit einer Länge von bis zu 9 cm - …11.06.2029
SEBTITV-2024-09693SchwedenTabakabfälle in Form von braunen, getrockneten Stängeln. Der Tabak ist zur Herstellung von Schnupftabak bestimmt und …12.06.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2401.30.00.00.0

€
2401.30.00.00.0Drittlandszoll11,2 %, mindestens 22,00 EUR je 100 kg, höchstens 56,00 EUR je 100 kg–––
2401.30.00.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll11,2 %, mindestens 22,00 EUR je 100 kg, höchstens 56,00 EUR je 100 kg + 50 %–––
2401.30.00.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll11,2 %, mindestens 22,00 EUR je 100 kg, höchstens 56,00 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 11,2 %, mindestens 22,00 EUR je 100 kg, höchstens 56,00 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 46 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Israel, Neuseeland und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 %, mindestens 22,00 EUR je 100 kg, höchstens 56,00 EUR je 100 kg
Mercosurneu seit 01.05.202611,2 %, mindestens 17,60 EUR je 100 kg, höchstens 44,80 EUR je 100 kg
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,9 %, höchstens 56,00 EUR je 100 kg
Chile1,9 %, höchstens 28,00 EUR je 100 kg
Vietnam1,4 %, höchstens 7,00 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2401.30.00.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2401.30.00.00.0

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2401.30.00Tabakabfälle: Neben den in den Erläuterungen zu Position 2401 des HS, Ziffer 2, genannten Tabakabfällen gehören hierher z. B.: 1. Abfälle, die bei der Bearbeitung der Tabakblätter anfallen; sie werden z. B. unter den Namen „Kirinti“, „Broquelins“ und „Scraps“ gehandelt. Im Allgemeinen enthalten sie Verunreinigungen oder Fremdkörper wie Staub, Pflanzenreste und Spinnstofffasern. Diese Abfälle werden zuweilen durch …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2723/9024.09.1990Blattstiele, Rippen und Schnitzel von Tabakblättern wurden in die Warennummer 2401.30.00 eingereiht.2401.30.00

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-141/8619.01.19881 ) DIE VERORDNUNG NR . 3517/84 DER KOMMISSION VOM 13. DEZEMBER 1984 IST DAHIN AUSZULEGEN, DASS DIE RIPPEN VON TABAKBLÄTTERN DER SORTE "FLÜ-CURED VIRGINIA" IN DIE TARIFSTELLE 24.01*B DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS EINZUREIHEN SIND . 2 ) DIE PRÜFUNG DER …
C-409/1408.09.20161. Die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung ist dahin …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 24 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2401.30.00

  1. 01.01.19722401.30.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Tabakabfälle“
  2. 01.01.19722401.30.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Tabakabfälle“
  3. 01.07.19882401.30.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2401.30.00
  4. 01.07.19882401.30.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2401.30.00
  5. 01.01.19892401.30.00wieder anmeldefähig · aus 2401.30.00
  6. 01.01.19892401.30.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 2401.30.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2401.30.00.00.0

Gibt es einen Zusatzzoll auf Tabakabfälle mit Ursprung Belarus unter 2401.30.00?

Ja. Für Waren mit Ursprung Belarus gilt für die Zolltarifnummer 2401.30.00.00.0 ein Zusatzzoll.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Tabakabfälle mit Ursprung Russland unter 2401.30.00?

Ja. Für Waren mit Ursprung Russland gilt für die Zolltarifnummer 2401.30.00.00.0 ein Zusatzzoll.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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