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Abschnitt IV · Kap. 16 bis 24

Kapitel 24 des Zolltarifs – Tabak und Tabakerzeugnisse

Kapitel im Zolltarif

24Kapitel

Das Kapitel umfasst unverarbeiteten Tabak und Tabakabfälle, Zigarren, Zigarillos und Zigaretten aus Tabak oder Tabakersatzstoffen sowie anderen verarbeiteten Tabak und Tabakersatzstoffe. Dazu gehören auch Erzeugnisse, die Tabak, rekonstituierten Tabak, Nikotin oder Tabak- oder Nikotinersatzstoffe enthalten und zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind. Nicht dazu gehören Zigaretten für medizinische Zwecke.

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01Tarifbaum

Wo steht Kapitel 24 im Zolltarif?

Abschnitt IV umfasst die Kapitel 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23 und 24. Jede Position führt auf ihre Seite mit allen Zolltarifnummern.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten
KapitelZucker und Zuckerwaren
KapitelKakao und Zubereitungen aus Kakao
KapitelZubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
KapitelVerschiedene Lebensmittelzubereitungen
KapitelGetränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig
KapitelRückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter
KapitelTabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe; Erzeugnisse, auch nikotinhaltig, die zur Inhalation ohne Verbrennung bestimmt sind; andere nikotinhaltige Erzeugnisse, die zur Nikotinaufnahme in den menschlichen Körper bestimmt sindDiese Seite
PositionTabak, unverarbeitet; Tabakabfälle
11 Nr. · 27 vZTA
PositionZigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten …
4 Nr. · 13 vZTA
PositionAnderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe …
6 Nr. · 30 vZTA
PositionErzeugnisse, die Tabak, rekonstituierten Tabak …
8 Nr. · 137 vZTA

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02Positionen

Welche Positionen gehören zu Kapitel 24?

Das Kapitel gliedert sich in vier Positionen. Position 2401 erfasst unverarbeiteten Tabak und Tabakabfälle, Position 2402 Zigarren, Zigarillos und Zigaretten. Position 2403 umfasst anderen verarbeiteten Tabak, „homogenisierten“ oder „rekonstituierten“ Tabak sowie Tabakauszüge und Tabaksoßen. Position 2404 erfasst Erzeugnisse zur Inhalation ohne Verbrennung und andere nikotinhaltige Erzeugnisse.

03Anmerkungen

Was gehört nicht in Kapitel 24?

  1. 1Abschnitt IV, Anmerkung 1Im Abschnitt IV gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
  2. 2Kapitel 24, Anmerkung 1Nicht zu Kapitel 24 gehören Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30).
  3. 3Kapitel 24, Anmerkung 2Kommt für die Einreihung sowohl Position 2404 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, ist die Ware der Position 2404 zuzuweisen.
  4. 4Kapitel 24, Anmerkung 3Für Position 2404 bedeutet „Inhalation ohne Verbrennung“ die Inhalation durch Erhitzen oder durch andere Verfahren, ohne Verbrennung.
  5. 5Kapitel 24, Unterpositions-Anmerkung 1Wasserpfeifentabak der Unterposition 2403.11 ist Tabak zum Rauchen in einer Wasserpfeife, der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht, Erzeugnisse für Wasserpfeifen ohne Tabak gehören nicht dazu.
Alle 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Wortlaut · Kapitel 24, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 24 gehören nicht Zigaretten für medizinische Zwecke (Kapitel 30).
Wortlaut · Kapitel 24, Anmerkung 2
2. Kommt für die Einreihung einer Ware sowohl die Position 2404 als auch eine andere Position dieses Kapitels in Betracht, so ist die Ware der Position 2404 zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 24, Anmerkung 3
3. Für die Zwecke der Position 2404 gilt der Ausdruck „Inhalation ohne Verbrennung“ für die Inhalation durch Erhitzen oder durch andere Verfahren, ohne Verbrennung.
Wortlaut · Kapitel 24, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterposition 2403.11 gilt Tabak, der dazu bestimmt ist, in einer Wasserpfeife geraucht zu werden und der aus einer Mischung von Tabak und Glyzerin besteht. Er kann auch aromatische Öle und Auszüge, Melassen oder Zucker enthalten, auch mit Früchten aromatisiert sein. Erzeugnisse für Wasserpfeifen, die keinen Tabak enthalten, gehören jedoch nicht zu dieser Unterposition.

04Typische Waren

Typische Waren in Kapitel 24

5 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Kapitel 24. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

05Rechtsprechung

Einreihungsverordnungen und Urteile zu Kapitel 24

4 Einreihungsverordnungen, 2 Urteile und 1 CLASS-Stellungnahmen betreffen Kapitel 24. Die neuesten:

Einreihungsverordnungen (4)

VerordnungWareNummer
1035/9224.04.1992Zigaretten aus Huflattich- und Pfefferminzblättern, die keinen Tabak enthalten, wurden in die Warennummer 2402.90.00 eingereiht.2402.90.00
3425/9125.11.1991Tabakrollen mit poröser Zellulosefolie, die wie Zigaretten aussehen und vor dem Rauchen in eine Zigarettenpapierhülse eingeführt werden müssen, wurden in die Warennummer 2402.20.00 eingereiht.2402.20.00
2723/9024.09.1990Blattstiele, Rippen und Schnitzel von Tabakblättern wurden in die Warennummer 2403.99.90 eingereiht.2403.99.90
2723/9024.09.1990Blattstiele, Rippen und Schnitzel von Tabakblättern wurden in die Warennummer 2401.30.00 eingereiht.2401.30.00

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-409/1408.09.2016Nach dem Urteil C-409/14 gehört eine Ware, die aus Rauchtabak besteht, nicht in Position 2401.
C-141/8619.01.1988Nach dem Urteil C-141/86 sind Rippen von Tabakblättern der Sorte „FLÜ-CURED VIRGINIA“ in die Tarifstelle 24.01*B des Gemeinsamen Zolltarifs einzureihen.

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Positionen und Maßnahmen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Position
Kombinierte Nomenklatur
Positionen, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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