01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 4404.20.00.11.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code4404.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer4404.20.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code4404.20.00.1110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer4404.20.00.11.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 4404.20.00.11.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 4404.20.00.11.0?
- ×Nadelholz4404.10
- ×andere, also nicht: Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen4404.20.00.90.0
- ×Holzspan aller Art4404.20.00.10.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 4404.20.00.11.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 4404.20.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 4404.20.00.10.0 | Holzspan aller Art | Einfuhrkontrolle von Holz und Holzerzeugnissen, die dem FLEGT-Genehmigungssystem unterliegen |
| 4404.20.00.11.0 | anderediese Seite | – |
| 4404.20.00.90.0 | andere | Einfuhrverbot |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 4404.20.00 eingereiht
Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| ITBTI2026-0093Italien | Rattan-Holzstäbchen in Naturfarbe von 18 bis 24,5 cm Länge. bestimmt zum Einführen in einen Glasflakon zur Beduftung … | 19.02.2029 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 4404.20.00.11.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 4404.20.00.11.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 4404.20.00.11.0
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 4404.20.00 | anderes Holz: Hierher gehören z. B. Holzspäne (gewöhnlich von Buche oder Haselnuss), die aufgerollten Holzbändern oder -streifen ähnlich sehen und die zum Herstellen von Essig oder zum Klären von Flüssigkeiten dienen. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 44 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 4404.20.00
- 01.01.19724404.20.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „anderes Holz“
- 15.11.20164404.20.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 4404.20.00
- 15.11.20164404.20.00.10.0neu eingeführt · „Holzspan aller Art“ · aus 4404.20.00
- 15.11.20164404.20.00.11.0neu eingeführt · aus 4404.20.00
- 15.11.20164404.20.00.90.0neu eingeführt · aus 4404.20.00
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 4404.20.00.11.0
Welche Zolltarifnummer gilt unter 4404.20.00 für Holzspäne, die kein Holzspan aller Art sind?
Holzspan, Holzstreifen und Holzbänder und dergleichen, die kein Holzspan aller Art sind, gehören in 4404.20.00.11.0. Holzspan aller Art wird unter 4404.20.00.10.0 eingereiht, anderes Holz außerhalb dieser Gruppe unter 4404.20.00.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission