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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 4416.00.00.00.0 – Fässer und Böttcherwaren aus Holz

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

44Kapitel16Position00HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Fässer, Tröge, Bottiche, Kübel und andere Böttcherwaren aus Holz sowie Teile davon, einschließlich Fassstäbe. Kisten, Trommeln und andere Verpackungsmittel aus Holz gehören in Position 4415, Werkzeuge und Schuhleisten aus Holz in Position 4417. Zu den Waren gehören etwa Fassdauben und Fassböden aus Eichenholz, die zur Herstellung von Fässern bestimmt sind.

Typische Waren:FässerFassdaubenFassbödenKüferarbeiten aus EichenholzAufgusskübel aus Holz

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 4416.00.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittHolz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbmacherwaren
KapitelHolz und Holzwaren; Holzkohle
ZolltarifnummerFässer, Tröge, Bottiche, Kübel und andere Böttcherwaren und Teile davon, aus Holz, einschließlich FassstäbeDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code4416.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer4416.00.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code4416.00.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer4416.00.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 4416.00.00

ZolltarifnummerWortlaut
4416.00.00.00.0Fässer, Tröge, Bottiche, Kübel und andere Böttcherwaren und Teile davon, aus Holz, einschließlich Fassstäbe

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03vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 4416.00.00 eingereiht

4 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland2
Frankreich2
vZTAWareGültig bis
DEBTI19693/26-1DeutschlandMatcha Set, 2-teilig (Abbildung siehe Anlage), Warenzusammenstellung, bestehend aus Geschirr aus Porzellan (Schale) …26.07.2029
DEBTI18973/25-1DeutschlandSaunaeimer mit Holzgriff und Saunakelle (Abbildung siehe Anlage) Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines …04.08.2028
FRBTIFR-BTI-2025-03020FrankreichTeile von Küferarbeiten aus Eichenholz, Typ bearbeitete und montierte Holzteile. Diese Holzteile sind zur Herstellung …21.09.2028
FRBTIFR-BTI-2025-03019FrankreichTeile von Küferwaren aus Eichenholz in Form von Dauben (oder Fassdauben), gefertigt aus rohen Fassdaubenrohlingen. …21.09.2028

04Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 4416.00.00.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 4416.00.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 4416.00.00.00.0

€
4416.00.00.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 4416.00.00.00.0

GenehmigungEinfuhrkontrolle von Holz und Holzerzeugnissen, die dem FLEGT-Genehmigungssystem unterliegen · IndonesienEinfuhr aus Indonesien: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · Afghanistan, Indien, Iran, Kirgisistan, Pakistan, Tadschikistan, Turkmenistan, UsbekistanEinfuhr nur mit Pflanzengesundheitszeugnis und amtlicher Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware darunter fällt.Einfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · Albanien, Armenien, Türkei, USAEinfuhr nur mit Pflanzengesundheitszeugnis und amtlicher Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware darunter fällt.Einfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · Belarus, Kanada, China, Israel, Japan, Nordkorea, Südkorea, Kasachstan, Mongolei, Russland, St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha, Taiwan, Ukraine, USAEinfuhr nur mit Pflanzengesundheitszeugnis und amtlicher Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware darunter fällt.Einfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · China, Südkorea, Nordkorea, Russland, Taiwan, VietnamEinfuhr nur mit Pflanzengesundheitszeugnis und amtlicher Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware darunter fällt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · Kanada, USA, VietnamEinfuhr nur mit Pflanzengesundheitszeugnis und amtlicher Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware darunter fällt.Einfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · Kanada, USA, Vietnam, Vereinigtes KönigreichEinfuhr nur mit Pflanzengesundheitszeugnis und amtlicher Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware darunter fällt.Einfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · Länder AmerikasEinfuhr nur mit Pflanzengesundheitszeugnis und amtlicher Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware darunter fällt.Einfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · RusslandEinfuhr nur mit Pflanzengesundheitszeugnis und amtlicher Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware darunter fällt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · TürkeiEinfuhr nur mit Pflanzengesundheitszeugnis und amtlicher Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware darunter fällt.Einfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · USAEinfuhr nur mit Pflanzengesundheitszeugnis und amtlicher Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware darunter fällt.Einfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · Vereinigte Arabische Emirate, Afghanistan, Bangladesch, Bahrain, Brunei, Bhutan, China, Indonesien, Indien, Irak, Iran, Jordanien, Japan, Kirgisistan, Kambodscha, Nordkorea, Südkorea, Kuwait, Kasachstan, Laos, Libanon, Sri Lanka, Myanmar, Mongolei, Malediven, Malaysia, Nepal, Oman, Philippinen, Pakistan, Katar, Saudi-Arabien, Singapur, Syrien, Thailand, Tadschikistan, Timor-Leste, Turkmenistan, Usbekistan, Vietnam, JemenEinfuhr nur mit Pflanzengesundheitszeugnis und amtlicher Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware darunter fällt.Einfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle Drittländer außer Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Färöer, Georgien, Island, Liechtenstein, Moldau, Republik, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, San Marino, Serbien, Schweiz, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Russland (teilweise)Einfuhr nur mit Pflanzengesundheitszeugnis und amtlicher Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware darunter fällt.Einfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle LänderEinfuhr nur mit Pflanzengesundheitszeugnis und amtlicher Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware darunter fällt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 4416.00.00.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 44, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 4414 bis 4421 gehören auch die entsprechenden Waren aus Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz, furniertem Holz oder ähnlichem aus Lagen bestehendem Holz oder verdichtetem Holz.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 44 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 4416.00.00

  1. 01.01.19724416.00.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Fässer, Tröge, Bottiche, Eimer und andere Böttcherwaren und Teile davon, aus Holz, einschließlich Faßstäbe“
  2. 01.01.19724416.00.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Fässer, Tröge, Bottiche, Eimer und andere Böttcherwaren und Teile davon, aus Holz, einschließlich Faßstäbe“
  3. 01.01.19884416.00.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 4416.00.10, 4416.00.90
  4. 01.01.19884416.00.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 4416.00.10, 4416.00.90
  5. 01.01.19964416.00.00Wortlaut geändert · „Fässer, Tröge, Bottiche, Kübel und andere Böttcherwaren und Teile davon, aus Holz, einschließlich Fassstäbe“ · vorher „Fässer, Tröge, Bottiche, Eimer und andere Böttcherwaren und Teile davon, aus Holz, einschließlich Faßstäbe“
  6. 01.01.19964416.00.00.00.0Wortlaut geändert · „Fässer, Tröge, Bottiche, Kübel und andere Böttcherwaren und Teile davon, aus Holz, einschließlich Fassstäbe“ · vorher „Fässer, Tröge, Bottiche, Eimer und andere Böttcherwaren und Teile davon, aus Holz, einschließlich Faßstäbe“
  7. 01.07.20004416.00.00wieder anmeldefähig · aus 4416.00.00
  8. 01.07.20004416.00.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 4416.00.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 4416.00.00.00.0

Welche Zolltarifnummer gilt für ein Fass aus Holz unter 4416.00.00?

Ein Fass aus Holz gehört in die Zolltarifnummer 4416.00.00.00.0. Diese Nummer erfasst Fässer, Tröge, Bottiche, Kübel und andere Böttcherwaren aus Holz sowie Teile davon.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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