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gültig seit 01.01.19721 Zollkontingent

Zolltarifnummer 5004.00.90.00.0 – Andere Seidengarne, nicht roh

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Seidengarne, die nicht Schappe- oder Bourretteseidengarne sind, nicht roh, abgekocht oder gebleicht sind und nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf stehen. Seidengarne, die roh, abgekocht oder gebleicht sind, gehören in die Warennummer 5004.00.10.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 5004.00.90.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5004.00.90.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelSeide
PositionSeidengarne (andere als Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Kombinierte Nomenklaturroh, abgekocht oder gebleicht
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5004.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5004.00.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5004.00.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5004.00.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5004.00.90.00.0?

Kapitel 50 Seide › 5004 Seidengarne (andere als Schappeseidengarne oder …
✓andere, also nicht: roh, abgekocht oder gebleichtDie Seidengarne sind nicht roh, abgekocht oder gebleicht. Garne aus Seide auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen Unterlagen gelten als Aufmachungen für den Einzelverkauf, wenn das Gewicht einschließlich Unterlage je Stück höchstens 85 g beträgt, vorbehaltlich der Ausnahmen nach Absatz B dieser Anmerkung.
5004.00.90.00.0Seidengarne, nicht roh, abgekocht oder gebleicht

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5004.00.90.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 5004.00.90

ZolltarifnummerWortlaut
5004.00.90.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5004.00.90 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5004.00.90.00.0

€
5004.00.90.00.0Drittlandszoll4 %400 €1.976 €2.376 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.2501alle Länder0 %01.09.2026 – 31.08.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5004.00.90.00.0

verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5004.00.90.00.0

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 50 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5004.00.90

  1. 01.01.19725004.00.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19725004.00.90.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  3. 01.01.19885004.00.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 5004.00.90
  4. 01.01.19885004.00.90.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 5004.00.90
  5. 01.01.20125004.00.90wieder anmeldefähig · aus 5004.00.90
  6. 01.01.20125004.00.90.00.0wieder anmeldefähig · aus 5004.00.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5004.00.90.00.0

Gehören konfektionierte Waren unter 5004.00.90 in die Kapitel 50 bis 55?

Nein. Konfektionierte Waren im Sinne von Abschnitt XI, Anmerkung 7 gehören nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60. Unter der Warennummer 5004.00.90 fallen Seidengarne, die nicht roh, abgekocht oder gebleicht sind und nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf stehen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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